- Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, #Alexander Gauland. (dpa/picture alliance / Ralf Hirschberger)
Die #AfD kann die #Meistersingerhalle in #Nürnberg am Samstag wie geplant für einen Wahlkampfauftritt nutzen.
Das Verwaltungsgericht Ansbach gab einem Eilantrag der #Alternative für #Deutschland statt. Die Partei hatte gegen eine städtische Kündigung des Mietvertrages geklagt. Nürnberg will die Entscheidung akzeptieren.
Die Stadt hatte das Auftrittsverbot mit einer Äußerung des AfD-Spitzenkandidaten Gauland begründet. Dieser hatte erklärt, man solle die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Özoguz, – so wörtlich – „in Anatolien entsorgen“, sich danach aber von der Formulierung distanziert. Dazu erklärte das Gericht, es sei nicht hinreichend wahrscheinlich, dass sich Gauland am Samstag volksverhetzend oder beleidigend äußern werde.
Quelle: Deutschlandfunk vom 08.09.2017