- #Bundesjustizminister Heiko Maas (Archivbild). (dpa 7 picture alliance / Michael Kappeler)
Einige Punkte des #AfD-Wahlprogramms verstoßen nach Ansicht von Bundesjustizminister #Maas gegen das #Grundgesetz.
Dazu zählten Forderungen nach einem pauschalen Verbot von Minaretten und Muezzin-Rufen in #Deutschland, schreibt der SPD-Politiker in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“. Zwar müsse jede Religion die Verfassungsordnung einhalten. Im Grundgesetz seien aber die #Religionsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen festgeschrieben. Auch Forderungen der #AfD in der Familien- und Europapolitik verletzten das Grundgesetz, betonte Maas.
Quelle: Deutschlandfunk vom 11.09.2017