BGH: Mieter müssen Kinderlärm nur in Grenzen ertragen

Kinder und ihre Aggressionen (imago stock&people)
Ständiger Lärm von Kindern muss dem BGH zufolge von Mietern nicht hingenommen werden. (imago stock&people)

Nach einem Urteil des #Bundesgerichtshofs müssen #Mieter #Kinderlärm nicht dauerhaft hinnehmen.

Zwar müsse eine erhöhte Toleranz gelten, diese habe aber Grenzen, entschieden die Karlsruher Richter. Um Ansprüche auf eine #Mietminderung durchzusetzen, sei ein detailliertes Lärmprotokoll nicht notwendig, erklärten die Richter weiter.

Geklagt hatte eine Frau aus Berlin, die wegen ständigen Lärms die Miete um 50 Prozent minderte. Das #Landgericht Berlin als Vorinstanz hatte entschieden, dass der Kinderlärm das zumutbare Maß nicht überschritten habe. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Der darauf erfolgten #Nichtzulassungsbeschwerde gab der BGH nun statt. Er verwies den Fall zurück an die Voristanz.

(AZ: VIII ZR 226/16)

Quelle: Deutschlandfunk vom 12.09.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Zum Artikel […]