- Ständiger Lärm von Kindern muss dem BGH zufolge von Mietern nicht hingenommen werden. (imago stock&people)
Nach einem Urteil des #Bundesgerichtshofs müssen #Mieter #Kinderlärm nicht dauerhaft hinnehmen.
Zwar müsse eine erhöhte Toleranz gelten, diese habe aber Grenzen, entschieden die Karlsruher Richter. Um Ansprüche auf eine #Mietminderung durchzusetzen, sei ein detailliertes Lärmprotokoll nicht notwendig, erklärten die Richter weiter.
Geklagt hatte eine Frau aus Berlin, die wegen ständigen Lärms die Miete um 50 Prozent minderte. Das #Landgericht Berlin als Vorinstanz hatte entschieden, dass der Kinderlärm das zumutbare Maß nicht überschritten habe. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Der darauf erfolgten #Nichtzulassungsbeschwerde gab der BGH nun statt. Er verwies den Fall zurück an die Voristanz.
(AZ: VIII ZR 226/16)
Quelle: Deutschlandfunk vom 12.09.2017
[…] Zum Artikel […]