Da immer wieder geleugnet wird bei Deutschen Behörden in der Bundesrepublik dass der UCC angewendet wird, im seit 8. Mai 1945 immer noch besetzten Deutschland, starten wir heute eine Serie zum UCC.
Der UCC ausgeschrieben Uniform Commercial Code ist die Regelung von Handelsverträgen nach See- und Piratenrecht. Dieses Recht gibt es seit mehr als 2000 Jahren. Es läuft im Hintergrund aller Rechtssysteme und regelt den Handel von Mensch zu Mensch. Die erschaffenen juristischen und natürlichen Personen sind nur Hilfsmittel im Handel um auf Menschen über den „Bürgerlichen Tod“ zugreifen zu können.
Juristische Personen sind erschaffene Einzelpersonen nach eintreten des Bürgerlichen Todes (automatisch nach sieben Jahren) oder Firmen im UCC des Handels unter Menschen.
Damit man die juristischen Personen sofort erkennt, werden diese in Großbuschstaben geschrieben!
Wir werden ihnen liebe Leser in der kommenden Zeit anhand der Städte aufzeigen, dass der UCC existiert.
Wir beginnen heute mit Nürnberg:
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.11.2017
[…] Zum Artikel […]
Nun gut, aus dem Dokument kann man entnehmen, dass jemand in den Datenbanken der Staaten Washington und Oregon nach Einträgen über „Nürnberg“ gesucht hat. Ob er welche gefunden hat, erfährt man nicht – diese Seiten sieht man nicht. Falls nicht, könnte es daran liegen, dass die fränkische Stadt im Englischen weder Nürnberg noch Nurnberg heißt, sondern Nuremberg.
Hat eigentlich jemand bezweifelt, dass es den UCC gibt?
Gruß, brauch den mal von Freistaat Sachsen !
Wo ist die Seite 2 abgeblieben?
Ja wo ist sie denn, wo ist sie denn hin ?
Da sollte sich die Schlapphutabteilung auf die Suche machen. IHR wollt doch auch was zu tun haben, gelle ?
Es grüßt Gustave Le Bon !