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Pegida: Justiz in Sachsen erlaubt Nachbildungen von Galgen

Das Original: Ein Pegida-Demonstrant wünscht Kanzlerin Merkel und Vizekanzler Gabriel an den #Galgen (picture alliance / dpa / Markus Schreiber)

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Nachbildungen des Galgens, der 2015 auf einer #Pegida-Kundgebung zu sehen war, dürfen als Souvenirs verkauft werden.

Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf die #Chemnitzer Staatsanwaltschaft. Diese habe die Ermittlungen gegen den Verkäufer eingestellt. An dem Galgen, der im Oktober 2015 in Dresden präsentiert wurde, hingen Hinweise, dass sie für Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Gabriel reserviert seien. Die sächsische Justiz erklärte jetzt, die nachgebildeten Galgen mit dem gleichen Schriftzug seien keine öffentliche Aufforderung zu Straftaten, sondern #Kunst und nicht ganz ernst zu nehmen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 06.12.2017

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