Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Gericht bestätigt: AfD-Mitglieder jetzt offiziell „alle“ Nazis!

Foto: Collage
Überall Nazis, oder was?(Foto: Collage)
 

Das aktuelle Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts Offenburg sagt viel zum juristischen Zustand dieser Republik aus, in der die #Linksradikalen mittlerweile sämtliche Bereiche von #Politik, #Kultur und #Gesellschaft gekapert haben (Marsch durch die Institutionen). Der „Focus“ vermeldet:

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Offenburg hat mit Beschluss vom 07. Dezember 2017 die Beschwerde eines Mitglieds der Partei #Alternative für Deutschland (im Folgenden: #AfD) gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Kehl zurückgewiesen.

Das Amtsgericht hatte es abgelehnt, ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung gegen ein Mitglied der Partei #Bündnis 90/Die Grünen(im Folgenden: Die Grünen) durchzuführen. Das Verfahren war im Wege der so genannten Privatklage von dem Mitglied der AfD angestrengt worden, nachdem die #Staatsanwaltschaft Offenburg seiner Strafanzeige keine Folge gegeben und das Verfahren eingestellt hatte.

Der Beschwerdeführer warf dem beschuldigten Grünenpolitiker vor, dass dieser ihn anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung für die Landtagswahl BadenWürttemberg (2016) wiederholt als „#Nazi“ beschimpft habe, um ihm gegenüber seine Missachtung und Geringschätzung zum Ausdruck zu bringen…

Die Begründung wurde direkt aus der grünen Nazi-Tonne gezogen:

Ein Fall der grundsätzlich strafbaren Schmähkritik könne nicht angenommen werden, denn der Begriff „Nazi“ werde auch als bloße, wenn auch scharfe Bezeichnung für eine politisch rechte Einstellung verwendet. Weiterhin habe sich der Grünenpolitiker dahin eingelassen, dass er sich mit dieser Äußerung von der Partei AfD wegen ihres Programmes, ihres Auftretens und des Duldens rechtsradikaler Parteimitglieder bei gleichzeitigem Beanspruchen der bürgerlichen Mitte abgrenzen habe wollen. Diese Darstellung lasse sich nicht widerlegen, zumal die Äußerungen im Rahmen des öffentlichen Landtagswahlkampfs gefallen seien und sich die Beteiligten bisher gänzlich unbekannt gewesen seien; insgesamt spreche daher viel dafür, dass die Bezeichnung als „Nazi“ aus Sicht des Beschuldigten weniger auf die Herabwürdigung des AfD-Mitglieds, als auf eine sachliche, wenn auch harsche Kritik an der Partei AfD gerichtet gewesen sei…

Der oder die Richter haben anscheinend keine Ahnung mehr, was „Nazi“ bedeutet. „Juden vergasen“ steht nämlich garantiert nicht im Parteiprogramm der AfD und mit Sachlichkeit hat das auch nichts zu tun. Mit diesem historisch dummen Urteil werden Gräueltaten der Nazis ein weiteres mal relativiert und die politische Auseinandersetzung weiter in den Dreck gezogen, denn was für das eine AfD-Mitglied gilt, gilt, interpretiert man das Urteil so wie ich, für alle AfD-Mitglieder.

Aber gut, wir halten uns daran und werden ab sofort jeden, der links von der AfD steht, als „Rot- oder Grün-Nazi“ bezeichnen. (TB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 23.12.2017

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