Der politische Folterkeller – Wodurch jede Gemeinde zur Aufnahme von Asylanten gezwungen wird

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flickr.com/ dierk schaefer/ (CC BY 2.0)

In der aktuellen Asylproblematik bestehe, so Thomas de Maizière, von der Bundesregierung bis hinunter in die Landratsämter eine „Verantwortungsgemeinschaft“. Jeder sei im Notfall für alles zuständig, klare Rollenverteilungen gebe es nicht mehr. Die gesamte politische Hierarchie ist damit ein einziges, die Einwanderungsmassen bis in die entlegensten Gemeinden lenkendes Konglomerat. Doch was ist mit den Bürgermeistern? Haben Sie, verehrter Leser, sich schon einmal gefragt, weshalb so gut wie kein Ortsbürgermeister das tut, was seine Bürger von ihm verlangen – nämlich die Aufnahme der sogenannten „Flüchtlinge“ zu verweigern?

Die Antwort darauf kann nur lauten, entweder ticken alle Bürgermeister im ganzen Land komplett anders als die Einwohner ihrer Städte und Gemeinden. Oder sie können nicht anders. Und genau hier wird es interessant. Denn um die Bürgermeister auf die Linie der Bundespolitik zu bringen, braucht es ein wirkungsvolles Zwangsinstrument. Welches das sein könnte, wollte ich herausfinden. Gut einem dutzend Bürgermeistern versuchte ich deshalb, diese Frage am Telefon oder per Mail zu stellen. Nur ein einziger von ihnen war bereit, sich ihr zu stellen und diese zu beantworten.

Um die Brisanz dahinter zu verstehen, muss man sich noch einmal vergegenwärtigen, dass das Grundgesetz in Artikel 16a ziemlich exakt definiert, wer in Deutschland überhaupt asylberechtigt ist. Menschen, die aus sicheren Drittstaaten kommen – also aus allen Ländern auf dem Weg zwischen Syrien und Deutschland – gehören genauso wenig dazu, wie Kriegs- oder Wirtschaftsflüchtlinge. Es ist weithin bekannt, dass tatsächliches Anrecht auf Asyl auf die allerwenigsten Einwanderer zutrifft. In Größenordnungen von 95 Prozent und mehr sind die hier Ankommenden nicht asylberechtigt.

Sich in der Frage, ob man nun Einwanderer aufnehmen müsse, auf den Königsteiner Schlüssel zu berufen, wie viele Bürgermeister das tun, ist deshalb Augenwischerei. Weil der Königsteiner Schlüssel lediglich die Verteilungsquote regelt, aber nicht definiert, ob jemand überhaupt aufgenommen werden muss. Der Königsteiner Schlüssel kann also nicht jenes Instrument sein, mit dem man Bürgermeister gegen ihren Willen zur Aufnahme zwingt. Ein Verweis auf das Grundgesetz würde genügen, um sich gegen die Aufnahme zur Wehr zu setzen. Dennoch geschieht das nicht.

Auch Du, Brutus?

Die Frage steht also nach wie vor im Raum: Warum müssen Städte und Gemeinden, warum muss das Volk die Einwanderer aufnehmen? Warum muss es seine Schulen, warum seine Turnhallen, warum seine Vereinsgebäude und bald wohl auch seine privaten Immobilien dafür hergeben? „Auch Du, Brutus?“, möchte man den kleinen Ortsbürgermeister fragen, der auf der Bürgerversammlung erklärt, „wir“ müssten, es ginge nicht anders. Welches also ist das Instument, mithilfe dessen man derartigen Druck aufbauen kann, dass jeder Bürgermeister – in vielen Fällen gegen seinen Willen – sich auf die falsche Seite schlägt und dem Volk zumutet, was er in Wirklichkeit als eine Zumutung empfindet?

Hellhörig wurde ich, als Joachim Rudler aus dem sächsischen Grünhain auf einer öffentlichen Stadtratssitzung die vermutlich unbedachte Bemerkung entschlüfte, er hätte einen Eid auf das Grundgesetz geleistet. Ich versuchte also herauszufinden, ob der Amtseid dieses Zwangsinstrument sein könnte und startete meine eingangs erwähnte Telefonumfrage. Jener eine Bürgermeister, der bereit war, mit mir darüber zu sprechen, bestätigte denn auch meine Vermutung: Über den Amtseid ist jeder Bürgermeister persönlich haftbar und müsste mit einem Disziplinarverfahren sowie einer herben Strafe rechnen, wenn er sich weigern würde, die ihm vom Landratsamt zugeteilten Einwanderer in seiner Gemeinde unterzubringen.

Doch damit nicht genug. Würde sich ein Bürgermeister querstellen, wäre das Landratsamt außerdem befugt, eine sogenannte „Ersatzvornahme“ durchzuführen. Das heißt, es würde selbst für die Unterbringung der Einwanderer sorgen und die daraus entstehenden Kosten sowie zusätzliche Strafzahlungen der Gemeinde anlasten. Eine Weigerung würde also nicht nur ein Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister nach sich ziehen, sondern für die gesamte Gemeinde auch richtig teuer werden. Deshalb hört man von nahezu allen Bürgermeistern im ganzen Land die selben Floskeln: „wir müssen“ und „wir können nicht anders“. Mit Rechtsstaat hat das wenig zu tun, auch wenn sich die Politik seiner Instrumente bedient. Das Verhalten der Politik erinnert vielmehr an den Mafiafilm „Der Pate“, worin Gegnern gerne ein „Angebot, das sie nicht ablehnen können“, unterbreitet wird.

Einige Tiere sind gleicher

Bemerkenswert ist nun, dass für den Bundeskanzler und seine Minister nicht gilt, was über jedem kleinen Ortsbürgermeister wie ein Damoklesschwert schwebt: die persönliche Haftung durch den Amtseid. Denn der Eid, den man vor Antritt jener allerhöchsten Ämter schwört, ist „nach herrschender Rechtsauffassung“ nicht justiziabel. Er hat also keinerlei praktische Auswirkung und Bindungskraft. Daraus ergeben sich wichtige Fragen. Zuerst die, wer oder was diese „herrschende Rechtsauffassung“ eigentlich ist. Und ob das Grundgesetz überhaupt noch in irgendeiner Weise relevant ist, wenn es von irgendeiner ominösen „Rechtsauffassung“ in Teilen einfach negiert werden kann. Wieso sollten nicht sämtliche Artikel des GGs irrelevant sein, wenn dies für einzelne gilt? Es bleiben nur zwei Schlussfolgerungen: Entweder das Grundgesetz gilt insgesamt nicht, oder der deutsche Amtseid ist kein Eid, dessen Bruch unter § 154 StGB – Meineid – fällt.

Dann jedoch dürfte auch kein einziger Ortsbürgermeister aufgrund seines Amtseides persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Da dies in der Praxis wie oben dargelegt aber dennoch so gehandhabt wird, passt auch hier wieder die aus der Farm der Tiere bekannte Losung wie die Faust aufs Auge: Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher. Damit nicht genug. Es ist offensichtlich sogar so, dass, je höher Amt und Verantwortung sind, man desto weniger dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. All diese Punkte widerlegen die ebenfalls „herrschende Rechtsauffassung“, die BRD wäre ein Rechtsstaat.

Noch eine Randbemerkung

Was ich in meiner Telefonumfrage auch beobachten konnte war das unterschiedliche (Auskunfts)Verhalten von Männern und Frauen. Von vier Personen, die ich überhaupt ans Telefon bekam, waren drei Frauen. Der Mann war jener oben erwähnte Bürgermeister.

Eine Bürgermeisterin antwortete mir, niemand würde sie zwingen. Sie stünde in „enger Absprache mit dem Landratsamt“ und würde die Einwanderer, die sie freilich als Flüchtlinge bezeichnete, ausschließlich „aus Mitgefühl“ aufnehmen. Eine weitere Dame (Hauptamtsleiterin im Rathaus) meinte, selbst wenn sie um ein solches Zwangsinstrument wissen würde, würde sie mir darauf nicht antworten, weil sie „nicht auskunftsbefugt“ sei. Was ich seltsam fand, da ich nicht verstehe, weshalb Rathausangestellte in solch allgemein rechtlichen Fragen der eigenen Bürgerschaft nicht auskunftspflichtig sein sollten.

Eine letzte Dame meinte, sie würde die Frage an die Bürgermeisterin weiterleiten und mich am selben Tag noch zurückrufen. Ein Rückruf, weder von der Dame noch von der Bürgermeisterin, erfolgte nie, und es war später auch keiner mehr erreichbar.

Diese (zugegeben: statistisch nur wenig aussagekräftigen) Fallzahlen bestätigten dennoch ein weiteres Mal meine schon öfters gemachte Beobachtung, dass Frauen in Verantwortungspositionen sich anders verhalten als Männer. Frauen sind wesentlich strenger auf peinlichste Erfüllung, ja Übererfüllung (-> vorauseilender Gehorsam) der Vorschriften bedacht und neigen weniger dazu, Eigenverantwortung zu übernehmen. Sie sind leichter zu manipulieren, obrigkeitshöriger und weisen jene, denen sie, aus Angst etwas falsch zu machen, keine Auskunft geben wollen, rigider zurück. Hier kommt der weibliche Schutzinstinkt, der sich auf das Kleine, auf das engste, eigene Umfeld fokussiert, zum Tragen. In Bereichen, in denen es auf den Überblick über das große Ganze ankommt, ist dies eher schädlich.

Dass eine Regierung, die mit zahlreichen weiblichen Ministerposten aufwartet, mit einer weiblichen Regierungschefin an der Spitze, jene Regierung ist, die unser Land stante pede in den Untergang führt, wundert daher wenig. Eine deutschlandweit fast ausschließlich weiblich besetzte Verwaltung sowie zahlreiche weibliche Leitungspositionen in der Landespolitik, in Kirche, Medien und Wissenschaft tun ihr übriges dazu. Nicht selten (besonders in Politik, Medien und Wissenschaft) sind diese Frauen wie Merkel kinderlos, haben also keine persönliche Zukunft, und sind stark feministisch geprägt. Ein Giftcocktail, wie sich immer deutlicher zeigt.

Ihr

Marko Wild

Quelle: buergerstimme.com vom 29.10.2015

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Ulrike
Ulrike
8 Jahre zuvor

Auch bei uns hier überall Weiber an der Macht die keine Kinder haben und nur
gegen das Volk sind. Machtgeil bis zum geht nicht mehr.