Die Straftat „Schwarzfahren“ und ihr verschwiegener finsterer Hintergrund

München (ADN). „Schwarzfahren“ mausert sich gerade zum Modethema in den deutschen Hauptmedien. Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) reiht sich mit ihrer Wochenendausgabe ein, nachdem sie vor einigen Tagen einen bekennenden Schwarzfahrer aus dem hessischen Gießen porträtiert hat.

Diesmal wird eine lange Kette von ökonomischen, juristischen und anderen Hintergründen ausgeführt, nach denen sich ein längst fälliges Umgruppieren des Straftatbestandes „Erschleichen von Leistungen“ vom Strafrecht ins Ordnungs- oder Zivilrecht aufdrängt.

Sie dokumentieren eindrucksvoll den nicht nur juristischen, sondern auch politischen Schwachsinn, der nunmehr seit mehr als sieben Jahrzehnten auf diesem Gebiet herrscht.

Allerdings wird ein schwerwiegender Aspekt bei fast allen Medien geradezu sorgfältig und höchst auffällig ausgeklammert. Auf dem betreffenden Paragraphen des Strafgesetzbuches lastet nämlich nicht nur ein Schatten des Nationalsozialismus, sondern der Paragraph 265a verkörpert sogar eine Schöpfung der Nazi-Justiz.

Screenshot (657)

Er wurde am 1. September 1935 von den Nazis in die Welt gesetzt und wird ohne jeden Zweifel bis in die Gegenwart angewandt. Und zwar so gnadenlos, dass die deutschen Gefängnisse bis zu einem Drittel von „Schwarzfahrern“ von München bis Rostock und von Aachen bis Frankfurt an der Oder bevölkert werden.

Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ sind es im Jahr 2016 bundesweit 7.678 Menschen gewesen, die wegen dieses Bagatatelldelikts verurteilt wurden und wovon rund ein Siebtel tatsächlich hinter Gitter saß. Diese etwa tausend Personen konnten in der Regel wegen ihres Prekariats die ausgesprochene Geldstrafe nicht bezahlen und wurden zum Absitzen einer „Ersatzfreiheitsstrafe“ verhaftet.

Dass damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen wird, bleibt ebenfalls unerwähnt. Es weiß keiner davon – nicht nur unter den Betroffenen, sondern peinlicherweise auch unter den handelnden Juristen.

Einige Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte haben diese Kenntnis, ignorieren sie aber geflissentlich. In einem SZ-Zusatzkommentar fragt Ronen Steinke, wer von solcher Straferei etwas hat. Wenn man das Delikt wieder zur Ordnungswidrigkeit herunterstufen würde, verlöre niemand etwas. Nur die Gefängnisse würden leerer. Aber auch der Journalist Steinke stochert – wie viele seiner Berufskollegen – mit seiner Auffassung in seichtem Gewässer, indem er bemerkt, „der Staat habe einst dieses Bagatelldelikt zur Straftat erhoben“.

Dass dies der nationalsozialische Staat war, vor dieser bitteren Wahrheit scheut der Meinungsmacher angstvoll zurück. Bei tiefgründiger Recherche hätte er beispielsweise bei der Initiative „Ich bin dafür“, die sich für ein nazifreies Recht einsetzt und nationalsozialische Normen aus dem demokratischen Staat entfernen will, von dem skandalträchtigen Tatbestand erfahren. Dass das im Übrigen nicht der einzige Paragraph dieser Kategorie im Strafgesetzbuch ist, wird außerdem verschwiegen. ++ (ju/mgn/17.02.18 – 048)

#Ersatzfreiheitsstrafe, #Europäische Menschenrechtskonvention, #Gefängnisse, #Justiz, #Ordnungswidrigkeit,#Schwarzfahren, #Strafrecht

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.02.2018

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Birgit
6 Jahre zuvor

Das lizensierte Treuhandunternehmen Bundesrepublik agiert unter Nazigesetzen. Nur so können die ihre jahrelangen Schweinereien aufrecht erhalten und gegenüber den Bewohnern durchdrücken, Saubande, elende.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Hauptsache man kann die deutschen Köter abzocken. Das Asylantengesindel darf kostenlos fahren. Man kann nur noch kotzen, Aber die Deutschen sind so blöd dass die das gar nicht bemerken.