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Bundesverfassungsgericht: Wankas AfD-Schelte verstößt gegen Grundgesetz

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe(Archivbild) (dpa / Uli Deck)

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Mitglieder der #Bundesregierung müssen sich im parteipolitischen Meinungskampf zurückhalten.

Das hat das #Bundesverfassungsgericht entschieden und damit einer Klage der #AfD stattgegeben. Hintergrund des Rechtsstreits war eine Presseerklärung von Bundesbildungsministerin #Wanka. Sie hatte Ende 2015 auf der Homepage ihres Ministeriums zum Boykott einer #AfD-Demonstration aufgerufen. Aus Sicht der AfD hatte sie damit ihre Neutralitätspflicht als Ministerin verletzt. Diese Auffassung bestätigten die Karlsruher Richter heute. Mit ihrer Pressemitteilung habe die CDU-Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Staatliche Organe seien nicht dazu aufgerufen, Bürger zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Demonstrationen von politischen Parteien zu veranlassen.

(Az: 2 BvE 1/16)

Quelle: Deutschlandfunk vom 27.02.2018

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