Bundesverfassungsgericht: Wankas AfD-Schelte verstößt gegen Grundgesetz

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Von links Peter Müller, Peter M. Huber, Andreas Voßkuhle Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf und Ulrich Maidowski. (dpa / Uli Deck)
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe(Archivbild) (dpa / Uli Deck)

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Mitglieder der #Bundesregierung müssen sich im parteipolitischen Meinungskampf zurückhalten.

Das hat das #Bundesverfassungsgericht entschieden und damit einer Klage der #AfD stattgegeben. Hintergrund des Rechtsstreits war eine Presseerklärung von Bundesbildungsministerin #Wanka. Sie hatte Ende 2015 auf der Homepage ihres Ministeriums zum Boykott einer #AfD-Demonstration aufgerufen. Aus Sicht der AfD hatte sie damit ihre Neutralitätspflicht als Ministerin verletzt. Diese Auffassung bestätigten die Karlsruher Richter heute. Mit ihrer Pressemitteilung habe die CDU-Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Staatliche Organe seien nicht dazu aufgerufen, Bürger zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Demonstrationen von politischen Parteien zu veranlassen.

(Az: 2 BvE 1/16)

Quelle: Deutschlandfunk vom 27.02.2018

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Gut dass die Alte kein Recht bekommen hat. Jeder meint er muss sich profilieren wenn er gegen die AfD wettert.

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Ab wann merken Richter und „Staats“anwälte, daß sie auch im Multi-Kulti Experiment vorkommen?
„(…) Dass wir hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, und zwar eine monoethnische, monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln. Das kann klappen, das wird glaube ich auch klappen, aber dabei kommt es natürlich auch zu vielen Verwerfungen.
Freude, Freude, es wird nicht nur uns Malocher treffen…