Neue Gebührenordnung: So treibt Hamburg Menschen in Hartz IV

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Flüchtlinge, Geringverdiener und Rentner leben in den Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung – wie hier in Sieversstücken (Rissen).

Foto: Ruega
 

Bezahlbarer Wohnraum in #Hamburg ist rar. Knapp 29 000 Menschen sind auf städtische Unterbringung angewiesen – und auch die ist seit dem 1. Januar richtig teuer. Die Stadt hat die #Gebühren für die #Unterbringung um das Vierfache erhöht. Und treibt damit arme Mieter in #Hartz IV.

Hintergrund: Bis Ende 2017 zahlten #Jobcenter oder #Sozialamt 141 Euro pro Person und Monat an „Fördern und Wohnen“, den Betreiber der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen. Ab diesem Jahr beträgt die Gebühr 587 Euro – damit der Kostendeckungsgrad von 21 Prozent auf 88 Prozent erhöht wird.

 

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Laut Sozialbehörde sind 90 Prozent der Bewohner nicht betroffen, da sie #Sozialleistungen beziehen – im Endeffekt begleicht also die Sozialkasse die höhere Rechnung. Aber: Leidtragend sind plötzlich die „Selbstzahlenden“.

Die leben zwar in einer öffentlichen Wohnunterkunft, verdienen aber ihr eigenes Geld, erhalten keine Sozialleistungen. Sie müssen jetzt auch die Preissteigerung tragen – es sei denn, sie verdienen zwischen 730 Euro und 1300 Euro netto pro Monat. Dann greift eine „reduzierte Gebühr“ von 210 Euro. Wer weniger als 730 Euro verdient, zahlt jedoch die volle Gebühr von 587 Euro – und rutscht damit in Hartz IV ab.
Ein Beispiel: Eine Person mit einem Nettoeinkommen von 729 Euro musste 2017 noch 141 Euro Wohngebühr zahlen. Übrig blieben noch 588 Euro – und damit 179 Euro mehr als der damalige Hartz IV-Satz (409 Euro).

Heute muss sie 587 Euro zahlen, übrig bleiben so nur 142 Euro. Das Geld wird zwar vom Staat auf 416 Euro aufgestockt – unterm Strich bleiben aber rund 150 Euro monatlich weniger als zuvor.
„Die Stadt ist sich bewusst, dass die Gebührenanpassung bei Selbstzahlern grundsätzlich zu finanziellen Belastungen führen kann“, so die Sozialbehörde. Betroffene könnten einen Härtefallantrag stellen, um die Gebühr auf 210 Euro zu senken. Aber auch dann hätten sie deutlich weniger Geld zur Verfügung.

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Wie viele Personen betroffen sind, weiß die Behörde nicht. Fakt ist: Bislang wurden insgesamt 122 Härtefallanträge gestellt. Behörden-Insider gehen jedoch davon aus, dass Hunderte durch die neue Gebühr in #Hartz IV gedrängt werden.

Quelle: Hamburger Morgenpost vom 03.04.2018

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