Das #Bundeskabinett berät heute über eine Neuregelung des Familiennachzugs für so genannte subsidiär schutzberechtigte #Flüchtlinge.
Flüchtlinge mit eingeschränktem Status dürfen seit März 2016 keine Familienangehörigen mehr nach #Deutschland nachholen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass ab August der #Familiennachzug wieder erlaubt wird, aber nur für 1.000 Personen pro Monat. Bereits jetzt liegen deutschen Auslandsvertretungen 26.000 Terminanfragen von Angehörigen vor, die ihre Visa-Anträge einreichen wollen. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf eine Antwort der #Bundesregierung auf eine #Anfrage der #FDP.
Quelle: Deutschlandfunk vom 09.05.2018