Bundeskabinett: Neuregelung des Familiennachzugs

Flüchtlinge mit Koffern und Plastiktüten in Friedland, Niedersachsen. (dpa)
Flüchtlinge mit Koffern und Plastiktüten (dpa)

Das #Bundeskabinett berät heute über eine Neuregelung des Familiennachzugs für so genannte subsidiär schutzberechtigte #Flüchtlinge.

Flüchtlinge mit eingeschränktem Status dürfen seit März 2016 keine Familienangehörigen mehr nach #Deutschland nachholen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass ab August der #Familiennachzug wieder erlaubt wird, aber nur für 1.000 Personen pro Monat. Bereits jetzt liegen deutschen Auslandsvertretungen 26.000 Terminanfragen von Angehörigen vor, die ihre Visa-Anträge einreichen wollen. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf eine Antwort der #Bundesregierung auf eine #Anfrage der #FDP.

Quelle: Deutschlandfunk vom 09.05.2018

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Zum Artikel […]

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Überhaupt keine sollten nachkommen dürfen. Im Gegenteil endlich mal alle die unberechtigter Weise hier sind abschieben. Für wie viele sollen wir denn noch zahlen?

Die legen sich auf die faule Haut und der dumme deutsche Michel schuftet um möglichst viele Steuer abzudrücken damit das Pack unterhalten werden kann.

Deutsche wehrt euch doch endlich.