Das #Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags.
Die Richter prüfen dazu vier Beschwerden: Drei wurden von Privatpersonen eingereicht, eine weitere vom Autovermieter Sixt. Aus Sicht der Beschwerdeführer handelt es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer, für die sie den Ländern die Gesetzgebungskompetenz absprechen. Außerdem halten sie es für nicht zulässig, dass die Gebühr pro Haushalt erhoben wird – unabhängig davon, ob es dort ein Empfangsgerät gibt oder nicht. Der Autovermieter sieht sich benachteiligt, weil der Rundfunkbeitrag in seinem Fall nach Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Firmenautos bemessen wird.
Der Beitrag wird seit 2013 in seiner jetzigen Form erhoben. Vorinstanzen hatten die geltende Praxis als grundsätzlich rechtmäßig bestätigt. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Mehr Informationen zum Thema können Sie in diesem Beitrag aus der Sendung „Hintergrund“ lesen und hören.
Quelle: Deutschlandfunk vom 16.05.2018