Bischof leistete alten „Treueeid“ auf das Deutsche Reich (Dritte Reich) !

von Gerhard Wisnewski

Wir schreiben den 18. September 2014. In der Staatskanzlei zu Düsseldorf wird feierlich der neue Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, vereidigt: „Der künftige Erzbischof von Köln, Kardinal Woelki, hat in der Staatskanzlei in Düsseldorf seinen Treueeid gegenüber dem Staat geleistet“, heißt es dazu auf der Website domradio.de.

Darüber stand noch die Überschrift: „Kardinal Woelki leistet Treueeid auf Verfassung“. Allerdings war damit nicht die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Nordrhein-Westfalen gemeint, sondern die des Deutschen Reiches von 1933.

Jedenfalls dem beigefügten Foto zufolge, auf dem eine Urkunde zu sehen ist, die mit einer zweiten Quelle übereinstimmt. Der von Woelki geleistete Eid stammt direkt aus dem Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, also aus der Zeit des Dritten Reiches. Das Reichskonkordat war ein Abkommen zwischen dem Dritten Reich und dem Vatikan, von dem die Kirchen heute noch profitieren.

Denn der Staatsvertrag garantierte der Katholischen Kirche weitgehend freie Hand bei der Bewirtschaftung ihrer Schäfchen sowie zahlreiche Privilegien. Ab 1935 betätigte sich das Dritte Reich auch noch als staatliches Inkassobüro für die Kirchensteuern, indem die Gelder künftig mit der Lohnsteuer eingezogen wurden. Im Gegenzug hielt die Kirche in Sachen Hitler die Füße still.

Screenshot (657)

Auf der Seite des Vatikan kann man den Inhalt des heute noch gültigen Abkommens nachlesen. In Art. 16 heißt es dort: „Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueid nach folgender Formel:…“ „Reichsstatthalter*“ wurde damals der Chef eines deutschen Teilstaates (heute: „Bundesland“) genannt. «Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande Treue.

Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmässig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmässigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.»

Erzbischof Woelki: Treueeid auf das Deutsche Reich/ Geikler Maik® 05.Februar 2018

Die „verfassungsmäßige Regierung“ war damals die totalitäre Herrschaft von Adolf Hitler. Man könnte also sogar sagen, dass Woelki quasi „einen Eid auf Adolf Hitler“ leistete.

Die deutschen Medien wollten davon jedoch nichts wissen. Die Angelegenheit war wieder einmal ein schönes Beispiel für die Verlogenheit unserer Berichterstattung: „Kardinal Rainer Maria Woelki hat als künftiger Erzbischof von Köln seinen Treueeid gegenüber dem Staat geleistet“, stand beispielsweise im Weser Kurier zu lesen (online, ohne Datum) – was zwar nicht falsch ist, aber auch nicht ganz vollständig.

Denn in der Eidesformel ist auch von dem „Deutschen Reich“ die Rede. Laut Bild leistete Woelki seinen Eid auf die „Landesverfassung“ (online, 18.9.2014), was suggeriert, dass damit die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeint war. Bei RP Online hieß es sogar: „Gemäß den staatskirchenrechtlichen Regelungen wurde er auf die freiheitlichdemokratische Grundordnung vereidigt.“ Aber diese „staatskirchenrechtlichen Regelungen“ waren in Wirklichkeit das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, und die angebliche „freiheitlichdemokratische Grundordnung“ war die Verfassung des damaligen Deutschen Reiches, also des „Dritten Reiches“. Quelle dieser Irreführung ist wohl die nordrhein-westfälische Landesregierung selbst, auf deren Website es am 18.9.2014 hieß, Rainer Maria Kardinal Woelki habe „seinen Treueeid gegenüber dem Staat geleistet. Er wurde damit als neuer Bischof auf die freiheitlichdemokratische Grundordnung vereidigt“.

Quelle: Kopp-online  vom 18.09.2014

Anmerkung der Redaktion staseve:

In der Bundesrepublik ist der Wilde Westen ausgebrochen! Die Bundesrepublik arbeitet mit einem durch das Französische Restitutionsgericht aufgehobenen Vertrag des Dritten Reiches weiter. Ein Erzbischof wird nach diesem Vertrag auf den amtierenden Führer vereidigt. Zwei Landesregierungen NRW und Rheinland-Pfalz unterschreiben dies. Und die Deutsche Presse verschleiert dies gegenüber der Öffentlichkeit so gut es geht.

Das Französische Restitutionsgericht hat alle Nazi-Gesetze wegen Verstosses gegen die Weimarer Verfassung und das Völkerrecht am 06.01.1947 bereits aufgehoben. Diese Entscheidung ist bindend für alle Deutschen Behörden und Gerichte! Auf Wikipedia lesen wir hierzu:

Bemerkenswert war die im Hinblick auf die Rechtsgültigkeit der StrFVO im Urteil (1) getroffene und dort „für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen“ bindende Feststellung des Gerichts, „dass die Wahl zum Reichstag vom 5. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt“ und „dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21. März 1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.“

Mit dieser Entscheidung wurden somit alle Nazi-Gesetze als verfassungswidrig erklärt, die nach dem 05.03.1933 vorgenommen wurden.

(1) Original-Rechtsquelle:  Journal Officiel 1947, S. 605–635

*Reichsstatthalter war damals für Preußen Hermann Göring

**Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 wird von der BRD und der Kirche weiterhin angewendet, obwohl eigentlich völkerrechtlich wegen Verfassungsverstoss gegen die Weimarer Verfassung ungültig!

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