Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Strafanzeige gegen Claudia Roth wegen „Verletzung der Menschenwürde“

Foto: Imago

Die #Wut der #Bürger auf die menschenverachtende Politik der Kanzlerin und ihrer Steigbügelhalter bei den #Grünen und der #SPD wird immer größer. Nun richten sich die Augen wieder einmal auf #Claudia Roth, die durch ihr widerliches Verhalten während der Gedenkminute im Bundestag die Republik in Aufruhr gebracht hat. Das hier haben wir auf Facebook gefunden:

Heute habe ich Strafanzeige erstattet gegen Claudia Roth von den GRÜNEN. Ihr heutiges Verhalten ist eine Schande für den deutschen Bundestag.

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Frau Claudia Benedikta Roth, geb. 15. Mai 1955 in Ulm, (Partei Bündnis 90/Die Grünen).

Frau Roth hat am 08.06.2018, bei einer durch den #AfD-Bundestagsabgeordneten Herrn #Thomas Seitz im Rahmen seiner Redezeit im deutschen Bundestag abgehaltenen Schweige- und Gedenkminute für die jüngst ermordete Frau #Susanna Feldmann in ihrer Funktion als Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Sitzungsführerin im Parlament diese Schweige- und Gedenkminute mehrfach gestört und unterbrochen.

Damit missachtet und verletzt Frau Roth in ihrer Funktion als Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Sitzungsführerin im Parlament die #Würde des Menschen im Gedenken an die mutmaßlich von einem Muslim ermordete junge Frau und Jüdin Susanna Feldmann (sie wurde leider nur 14 Jahre alt). Frau Susanna Feldmann war jüdischen Glaubens, weshalb eine würdevolles Gedenken auch und gerade vor diesem Hintergrund im deutschen Bundestag angemessen ist.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dies gilt gemäß Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz (1).

 

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Frau Roth hat durch ihr unsägliches und schändliches öffentliches Fehlverhalten eklatant gegen das Grundgesetz verstoßen und die Würde der ermordeten Frau Susanna Feldmann öffentlich schamlos verletzt und pietätlos missachtet. Frau Roth ist ihrer grundgesetzlichen Verpflichtung im Rahmen ihrer staatlichen Gewalt als Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Sitzungsführerin im Parlament nicht nachgekommen und hat die Würde der Toten nicht geachtet, nein, sie hat sie missachtet und geschändet. Und Frau Roth hat auch nicht die Würde der Toten geschützt, sondern im Gegenteil, sie hat deren Würde im Gedenken verletzt. Gerade und ausdrücklich in ihrer Funktion als Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Sitzungsführerin im Parlament ist Frau Roth dieser Aufgabe und dieser Verpflichtung nicht nachgekommen und hat dies missachtet durch ihr pietätloses Fehlverhalten.

Hierfür ist Frau Roth aufs schärfste zu verurteilen und zu bestrafen.
Darüber hinaus soll ihr das Amt als Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages entzogen werden, sie ist dafür charakterlich völlig ungeeignet, das hat sie bewiesen.

Ein angemessenes und erwartbares Verhalten von Frau Roth in ihrer Funktion als Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Sitzungsführerin im Parlament wäre gewesen, die Anwesenden zu bitten sich kurz zu erheben und nach Ablauf der gemeinsamen und Parteiübergreifenden Schweige- und Gedenkminute bei Herrn Seitz zu bedanken. Diese einfachen Regeln des Anstands und der Höflichkeit lässt Frau Roth völlig vermissen und sind ihr schlicht wesensfremd.

Im übrigen ist es für die Verletzung der Menschenwürde im Gedenken der Toten völlig unerheblich, ob diese Schweige- und Gedenkminute für Frau Susanna Feldmann im deutschen Bundestag vorher „angemeldet“ war oder nicht. Es fand statt im Rahmen der ihm zustehenden Redezeit des AfD-Bundestagsabgeordneten Herrn Thomas Seitz und ist allein von daher stets und immer zu respektieren. Zumal es sich von der Gesamtdauer her um lediglich 1 Minute und 47 Sekunden handelt wie im Videomitschnitt öffentlich ersichtlich:
https://www.youtube.com/watch?v=LO7iGLp_F5Q

Darüber hinaus erweitere ich diese Strafanzeige auf alle erdenklichen und in Frage kommenden Straftatbestände in diesem Zusammenhang gegen Frau Roth.

Der Name des Autoren ist der Redaktion bekannt

Quelle: journalistenwatch.com vom 10.06.2018

Anmerkung der Redaktion am 12.12.2018 – Mittlerweile hat der Löschungsapostel von youtube zugeschlagen und das Video wurde gelöscht.

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