Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Ursache-Prozess auf der Ziellinie – Polizist soll in den Zeugenstand

Adrian Ursache

Adrian Ursache beim Prozessauftakt im Landgericht Halle

Foto: dpa

#Halle (Saale) – Es sind schlechte Nachrichten, die Adrian Ursache an diesem 28. Verhandlungstag im Verfahren wegen versuchten Mordes schlucken muss. Gleich ein Dutzend Anträge, mit denen die Verteidiger des früheren Mr. Germany versucht hatten, mehr Licht in die Vorgänge rund um eine Schießerei im Garten von Ursaches Haus in #Reuden in der Elsteraue im Sommer vor zwei Jahren zu bringen, werden vom Vorsitzenden Richter Jan Stengel abgelehnt.

„Offensichtlich unbegründet“ nennt Stengel das Verlangen, Ärzte aus dem OP-Team zu laden, die nach Ansicht der Verteidigung zur Schwere der Verletzung aussagen können, die der Angeklagte durch vier Schüsse aus einer Polizeiwaffe erlitt.

 

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Abgelehnt auch der Versuch, den genauen Tatablauf während eines Vorort-Termins in Reuden aufzuklären. Es sei „unklar, welche Tatsache durch einen Ortstermin bewiesen werden soll“, so Stengel. Zudem „entstehe durch den Antrag der Eindruck, als unterstützten die Verteidiger den Einsatz von Schusswaffen vor Ort“.

Ein scharfer Vorwurf auf der Ziellinie eines Verfahrens, das sich seit Oktober dahinschleppt: Ohne der Lösung einer ganzen Reihe von Rätseln rund um die seinerzeit in Reuden geplante Zwangsräumung des Hauses der Familie Ursache noch näherzukommen, wird der Ton allgemein wieder schärfer.

Richter Stengel lässt zu Protokoll nehmen, dass Angaben aus Verteidigeranträgen „nicht mit Feststellungen aus der Beweisaufnahme übereinstimmen“. Verteidiger Hartwig Meyer seinerseits kritisiert „elementare Verfahrensfehler“ und es klingt wie eine Drohung mit der nächsten Instanz. Adrian Ursache selbst spricht von einer magischen Kugel, die ihn getroffen haben müsse. „Sonst geht das alles nicht.“

Adrian Ursache vor Gericht: Tatvorwurf offenbar nicht haltbar

Dass der Tatvorwurf aus der Anklageschrift, dem zufolge Adrian Ursache als erster auf mehrere Polizeibeamte feuerte, die ihn ihrerseits mit ihren Waffen in Schach hielten, am Ende nicht haltbar sein wird, scheint erwiesen. Ein SEK-Beamter mit der Kennnummer ST321 schoss damals zuerst. Und Ursache bestreitet, wissentlich zurückgeschossen zu haben.

Wenn überhaupt aus seiner Waffe gefeuert worden sei, argumentiert er – die Stellung der Trommel seines Revolvers spricht dagegen – dann im Zustand einsetzender Ohnmacht, nachdem er von zwei Kugeln schwer verletzt worden war. Dann wäre er nicht mehr steuerungsfähig gewesen, könnte also auch keine Mordabsicht gehabt haben. Eine Argumentation, an der der 43-Jährige seit Monaten festhält.

Am Mittwoch soll ST325 in den Zeugenstand treten, der Beamte, der während der Schießerei einen plötzlichen Schlag gegen den Hals verspürt hatte und in dessen Halstuch Kollegen später einen 1,7 Gramm kleinen Geschossrest aus Blei fanden. (mz)

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 25.06.2018

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