Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Bundesregierung muss zum Staatsangehörigkeitsausweis Stellung beziehen – sind Wahlen illegal?

 

Foto: Collage
Deutschland, ein Irrenhaus? (Foto: Collage)

Die Sache mit dem sogenannten „Gelben Schein“ wird nun Gegenstand einer Anfrage der #AfD an die Bundesregierung, die dazu Stellung beziehen muss. Zuvor hatte bereits das baden-württembergische Innenministerium auf eine Anfrage des grünen Abgeordneten Daniel Lede Abal festgestellt, dass der „Staatsangehörigkeitsausweis das einzige Dokument sei, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich sei, verbindlich festgestellt werden könne (§ 30 StAG).

In der aktuellen Anfrage heißt es: „Der deutsche Reisepass und Personalausweis seien kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

Besonders interessant dürfte die Antwort der Bundesregierung auf die Auswirkungen für die Teilnahme an Wahlen ausfallen:

Gemäß § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetzes gilt: „Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, …“Gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG gilt: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt …“.

Demzufolge ist sowohl für eine rechtmäßige Landtagswahl, also auch für eine rechtmäßige Bundestagswahl der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich. Vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht der Fragesteller fraglich, wie denn die deutsche Staatsangehörigkeit der Wahlberechtigten festgestellt werden kann, wenn lediglich der Besitz des Staatsangehörigkeitsausweises die deutsche Staatsangehörigkeit nachweist.

Hier der Fragenkatalog:

In ähnlicher Sache hatte die Bundesregierung bereits 2015 festgestellt, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen sei, sondern als Völkerrechtssubjekt nach wie vor bestehe und mit der BRD identisch sei. Einen Rechtsnachfolger gäbe es nicht. Die entsprechende Anfrage war von der Linksfraktion gestellt worden.

Quelle: DieUnbestechlichen

Quelle: journalistenwatch.com vom 03.08.2018

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