Kinderbetreuung – Bayern will an Kita-Gebühren festhalten – Die Regelungen der Bundesländer

Symbolbild Kindertagesstätte: Füße und Beine von Kindern, die in einer Reihe stehen. (imago / wolterfoto)
Zahlen oder nicht zahlen für die Kinderbetreuung? Die gesetzlichen Beitragsregelungen für Kitas unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. (imago / wolterfoto)

Bayern will entgegen einem sich abzeichnenden Trend zu gebührenfreien #Kitas an den Elternbeiträgen festhalten.

Der Mehrheit der bayerischen Eltern sei Qualität wichtiger als kostenlose Kitas, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums in München. Es gebe zudem keine Anzeichen dafür, dass Eltern sich Betreuungsplätze momentan nicht leisten könnten. Die Betreuungsquote sei hoch. Auch Baden-Württemberg und Sachsen wollen an den Gebühren festhalten.

Berlin hatte zum neuen Kindergartenjahr als erstes Bundesland die Abgaben komplett abgeschafft. In Niedersachsen und Hessen werden für Mädchen und Jungen ab drei Jahren keine Gebühren mehr fällig. Ein ähnliches Modell plant Bremen zum August 2019, ab 2020 soll dort vollständige Beitragsfreiheit gelten.

Die gesetzlichen Beitragsregelungen für Kitas unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die Höhe schwankt laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zwischen 30 und fast 400 Euro pro Monat. Der Evangelische Pressedienst hat die Sittuation in den jeweiligen Bundesländern zusammengestellt:

– Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg entscheiden die Träger über die Kita-Gebühren. Das Land gibt einen Rahmen vor, wonach eine einkommensabhängige Staffelung bis hin zur Gebührenbefreiung möglich ist. Davon machte beispielsweise als erste deutsche Großstadt Heilbronn Gebrauch: Hier ist seit 2008 der Kita-Besuch für Kinder ab drei kostenlos. Eine komplette Abschaffung der Gebühren plant die grün-schwarze Landesregierung nicht.

 

– Bayern

Über die Höhe des Elternbeitrags entscheiden die Träger der Kitas, ebenso wie über eine mögliche soziale Staffelung, Geschwister-Ermäßigungen, Essens- oder Spielgeld oder eine Kostenfreiheit. Seit 2013 unterstützt die Landesregierung die Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind im letzten Kindergartenjahr. Zum 1. September führt der Freistaat zudem das neue, einkommensunabhängige Familiengeld ein. Es beträgt pro Kind zwischen einem und drei Jahren 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich.

– Berlin

Berlin hat zum 1. August 2018 als erstes Bundesland die Kita-Gebühren komplett abgeschafft. Nur für die Mahlzeiten fällt noch ein Kostenbeitrag an. Zuvor mussten noch Eltern von unter einjährigen Kindern einkommensabhängige Kita-Beiträge zahlen. Die Abschaffung der Gebühren erfolgte seit 2007 stufenweise.

– Brandenburg

In Brandenburg müssen Eltern seit dem 1. August 2018 für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung keine Elternbeiträge mehr zahlen. Für Mahlzeiten der Kinder und besondere Angebote wie Tennisanlagen oder Fahrservice müssen die Eltern weiter selbst zahlen. Die Kita-Träger erhalten als Ausgleich für den Wegfall der Elternbeiträge eine Pauschale von 125 Euro pro Kind und Monat vom Land, gegebenenfalls auch mehr. Mittelfristig will die rot-rote Koalition die Elternbeiträge ganz streichen, einen konkreten Zeitplan dafür gibt es noch nicht.

– Bremen

Die Kindertagesstätten im Land Bremen sollen zum August 2019 für Drei- bis Sechsjährige beitragsfrei gestellt werden. Abgedeckt sind bis zu acht Stunden pro Tag. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Eltern zahlt aus sozialen Gründen schon jetzt keine Kita-Gebühren. Die Krippenbetreuung bleibt auch im kommenden Jahr gebührenpflichtig, ebenso wie das Mittagessen in Kitas. Vollständige Beitragsfreiheit ist ab 2022 vorgesehen.

– Hamburg

In Hamburg ist seit August 2014 für alle Kinder ab Geburt bis zur Einschulung eine Betreuung bis zu fünf Stunden täglich mit Mittagessen beitragsfrei. Für eine darüber hinausgehende Betreuung ist ein reduzierter Elternbeitrag zu zahlen. Vor dem ersten Geburtstag des Kindes kommt die Beitragsfreiheit bzw. -reduzierung nur zum Tragen, wenn ein entsprechender Betreuungsbedarf vorhanden ist, zum Beispiel wegen Berufstätigkeit der Eltern.

– Hessen

Kitas in Hessen sind seit dem 1. August gebührenfrei für Kinder ab drei Jahren im ersten, zweiten und dritten Kindergarten-Jahr. Dies gilt für die Dauer von sechs Stunden am Tag. Wünschen die Eltern eine längere Betreuungszeit, müssen sie dafür zahlen. Auch das Mittagessen ist kostenpflichtig. Die Kommunen erhalten vom Land eine Pauschale von 135,60 Euro pro Kind und Monat.

– Mecklenburg-Vorpommern

Kindertagesförderung in Kitas ist in Mecklenburg-Vorpommern bisher für Eltern nicht gebührenfrei. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nehmen eine sozialverträgliche Staffelung vor. Bei Bedarf können die Kosten komplett von der Jugendhilfe übernommen werden. Das Land führt seit August 2012 schrittweise eine für Eltern kostenfreie Kindertagesförderung ein. Komplett beitragsfrei soll die Betreuung in Kita, Hort, Krippe oder Tagespflege ab Anfang 2020 sein.

– Niedersachsen

Niedersachsen hat zum 1. August 2018 die Gebühren für Kindergärten abgeschafft. Kinder ab drei Jahren können für bis zu acht Stunden pro Tag kostenfrei in eine Kita gehen. Gebühren können nur noch in sehr engen Grenzen erhoben werden, etwa für eine Betreuung von mehr als acht Stunden, für Essensgeld oder für freiwillige Zusatzangebote von Dritten wie etwa Musikschulen. Darüber entschieden im Einzelfall die Träger. Für Krippenkinder unter drei Jahren werden weiter Beiträge erhoben.

– Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen strebt die Landesregierung laut Koalitionsvertrag langfristig eine komplette Gebührenfreiheit für Kitas an. Bereits beitragsfrei ist seit 2011 das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung. Über die Höhe der Gebühren in den restlichen Jahren entscheiden seit 2006 die Kommunen. Laut Gesetz müssen sie eine soziale Staffelung vorsehen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit berücksichtigt. Je nach Kommune gehen zudem Geschwisterkinder teils kostenfrei oder zu ermäßigtem Beitrag in die Kita.

– Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat ab 2007 als erstes Bundesland die Kindergartengebühren schrittweise abgeschafft. Seit 2010 ist der Besuch einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte für alle Kinder ab zwei Jahren grundsätzlich gebührenfrei. Bei Kindern unter zwei Jahren gelten fallen einkommensabhängige Elternbeiträge an. Die Gebührenfreiheit gilt bislang nicht für Kinder, die in Krippengruppen betreut werden. Künftig sollen die Gebühren auch hier für alle Kinder ab dem zweiten Geburtstag entfallen.

– Saarland

Im Saarland ist im Rahmen einer sozialen Staffelung das letzte Kindergartenjahr mit bis zu sechs Stunden Betreuung an fünf Werktagen teilweise kostenfrei oder vergünstigt. Vom 1. August 2019 an will das Bildungsministerium die Elternbeiträge von derzeit 25 Prozent der Personalkosten in drei Schritten bis 2021 auf 19 Prozent senken. Diesen Anteil der Kosten übernimmt dann das Land.

– Sachsen

Eine Reduzierung oder Abschaffung der Kita-Gebühren ist in Sachsen laut Kultusministerium derzeit nicht geplant. Die Beiträge sind nicht nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt, Ermäßigungen erhalten aber Alleinerziehende und Eltern mehrerer Kinder. Der Freistaat zahlt zudem Zuschüsse. Bei jedem dritten betreuten Kind übernimmt das Jugendamt den vollen Beitrag, da den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten sei.

– Sachsen-Anhalt

Eltern in Sachsen-Anhalt zahlen von Januar 2019 an nur noch für ihr ältestes Kind Beiträge für Krippe oder Kindergarten. Davon werden einem Gesetzentwurf zufolge etwa 60.000 Geschwisterkinder profitieren. Alle Kinder haben dann einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung täglich, eine Ausweitung auf zehn Stunden ist bei Bedarf möglich. Seit 2013 gibt es bereits für das zweite Kind eine Ermäßigung, das dritte ist beitragsfrei.

– Schleswig-Holstein

Eine Gebührenfreiheit gibt es zurzeit nicht in Schleswig-Holstein. Allerdings gewährt das Land seit 2017 einen Zuschuss zu den Gebühren für die Betreuung von unter Dreijährigen in Krippe oder Tagespflege von 100 Euro pro Monat, das sogenannte Kita-Geld. Eine einkommensabhängige Staffelung ist seit 1993 gesetzlich vorgesehen. Befreit von Gebühren sind die Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Bis 2020 will die Landesregierung die Elternbeiträge deckeln, perspektivisch strebt sie eine Beitragsfreiheit an.

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– Thüringen

In Thüringen ist das letzte Kindergartenjahr seit dem 1. Januar 2018 vollständig gebührenfrei. Der Betreuungsumfang oder andere Faktoren spielen dabei keine Rolle. Garantiert sind täglich zehn Stunden Betreuungszeit. Für die anderen Kita-Jahre werden die Gebühren von den Kommunen bzw. den Kita-Trägern festgelegt. Dabei gibt es teilweise auch Staffelungen nach dem Einkommen der Eltern. Langfristig will die rot-rot-grüne Landesregierung den Kindergarten vollständig gebührenfrei organisieren.

Quelle: Deutschlandfunk vom 11.08.2018

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