Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Niederlande: Abgewiesene Asylbewerber verlieren Versorgungsrecht


Wird der Asylantrag abgelehnt, fließt kein Geld mehr: Ein Gericht hat diese Regelung der niederländischen Regierung gebilligt. Schlafplatz und Nahrung erhält nur, wer bei der eigenen Abschiebung mithilft.

Abgewiesene Asylbewerber haben in den Niederlanden keinen Anspruch auf eine staatliche Grundversorgung. Der Staat dürfe Sozialleistungen an die Bereitschaft koppeln, die eigene Abschiebung zu unterstützen, entschied das höchste Verwaltungsgericht des Landes in Den Haag.

Die konservative Regierung hatte zuvor die Unterbringung von illegalen Migranten stark eingeschränkt. Nach der neuen Regelung „Bett, Bad und Brot“ können sie lediglich noch in einigen zentralen Heimen befristet einen Schlafplatz und eine Mahlzeit bekommen – und auch nur, wenn sie an ihrer Ausreise mitarbeiten. Nach Schätzungen von Hilfsorganisationen leben Zehntausende Menschen illegal in den Niederlanden.Das Urteil wurde von Menschenrechtsorganisationen und Kirchen scharf kritisiert. „Wer Menschen Obdach und Nahrung verweigert, verletzt die Menschenwürde“, erklärte die protestantische Kirche. Hilfsorganisationen und Städte sind besorgt, dass Tausende abgewiesene Asylbewerber nun auf der Straße leben müssten. „Viele Flüchtlinge können gar nicht in ihre Heimat zurückkehren“, sagte eine Sprecherin von Amnesty International.
***************************************************************************
Webinar
Einführung in den UCC
das Internationale Handelsrecht

***************************************************************************

Mit der Entscheidung wurden die bereits strengen Asylregeln der Niederlande nochmals verschärft. Bereits vor dem Urteil galt: Wer kein Asyl erhält, muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen das Land verlassen. Einen Duldungsstatus wie in Deutschland gibt es nicht. Dennoch zählen die Niederlande zu den gefragtesten Zielländern – vor allem bei syrischen Migranten.

Quelle: Spiegel-online vom 26.11.2015

Die mobile Version verlassen