Grabsch-Attacke im Whirlpool: Afghane muss eine Woche in den Knast

Symbolfoto: Collage
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#Haßfurt – Weil ein 18jähriger afghanischer #Asylbewerber einer Schülerin im Whirlpool des Haßfurter Schwimmbades im Juli von hinten zwischen die Beine gegriffen hatte, verurteilte ihn nun das dortige Jugendschutzgericht zu einer Woche Dauerarrest im Jugendknast Würzburg.      

Die Schülerin war am 24. Juli zusammen mit einer Freundin und ihrem Vater im „Erlebnisbad“ Haßfurt unterwegs. Am späten Nachmittag habe sich der sichtlich angetrunkene junge Mann, der als „unbegleiteter Flüchtling“ nach Deutschland gekommen war, an ihre Fersen gehenkt. Er warf den beiden Mädchen ständig Kusshände zu und wurde dann schließlich im Sprudelbecken buchstäblich handgreiflich. Wie die neuepresse berichtet, tauchte der Alkoholisierte unter Wasser und griff der Schülerin ans Geschlechtsteil. Die zeigte den sexuellen Übergriff sofort beim Bademeister an, der umgehend die Polizei verständigte.

 

Laut Zeitung war das Ganze für die Geschädigte ein „unangenehmes Erlebnis“ das immer noch Erinnerungen aufwühlt. Stockend schilderte sie vor Gericht den Vorfall, den sowohl ihre Freundin als auch ihr Vater sichtlich empört bestätigen.

Der #Afghane macht in erster Linie „Alkoholeinfluss“ für seine wohl eher kulturell bedingte frauenfeindliche Attacke verantwortlich. Er habe zusammen mit Freunden eine Flasche Wodka geleert. Tatsächlich hatte er einen Alkoholpegel von zwei Promille. Dies ergab eine Blutuntersuchung, die von der Polizei nach der Tat durchgeführt wurde.

Eine einmalige Entgleisung war der Vorfall im Schwimmbad nicht. Wie Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe berichtete, hätte sich der „unbegleitete Flüchtling“ zwar „vergleichsweise gut integriert und spreche passabel Deutsch“ wäre aber immer wieder durch Alkoholexzesse und Problemen mit der Polizei aufgefallen. Dies bestätigt auch der Richter, der ein üppiges Vorstrafenregister verlas. Allein in den letzten eineinhalb Jahren musste er sich wegen folgender Delikte verantworten: Sachbeschädigung, Beleidigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.

Dass der Afghane, der bei seinem Vater wohnt, eine „spürbare Strafe“ erhalten sollte, wurde auch vom Mitarbeiter des Jugendamtes gefordert. In der Urteilsbegründung betonte der Richter, dass die Straftat alles andere als harmlos sei. Somit folgt das Gericht auch dem Plädoyer des Staatsanwaltes, der für den Angeklagten eine Woche Jugendarrest gefordert hatte. (KL)

Quelle: journalistenwatch.com vom 29.11.2018

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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Diesem ganzen Dreckspack gehört Schwimmbadverbot. Den Kerl hätte sie mal ordentlich unter Wasser drücken sollen bis er kurz vorm Ersaufen gewesen wäre.