Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

„Bedürftige“ Muslima darf 61 000 Euro behalten

 

Euro-Scheine (Symbolbild: shutterstock.com/Von U.J. Alexander)
Euro-Scheine (Symbolbild: shutterstock.com/Von U.J. Alexander)

Niedersachsen/Garbsen – Die 53-jährige türkischstämmige Angeklagte stand wegen Sozialbetrugs vor Gericht. Die rund 61.000 Euro, die die Hartz-IV-Empfängerin in ihrer Wohnung gebunkert hatte und die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden, musste ihr die Staatsanwaltschaft nun wieder aushändigen.

2016 durchsuchte die Polizei bei der 53-jährigen in Garbsen lebenden Muslima die Wohnung, weil gegen einen der Söhne wegen eines Drogendelikts ermittelt wurde. Zwei weitere Söhne warten auf ihren Prozess wegen Zuhälterei. Bei der Hausdurchsuchung  stellten die Beamten 61.300 Euro sicher und beschlagnahmten diese. Die geschiedene Dame und vielfache Mutter bezieht seit 2015 Hartz-IV-Leistungen und stand am Montag wegen Sozialbetruges vor Gericht.

Quelle: journalistenwatch.com vom 04.12.2018

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