AUFHEBUNG VON STRASSEN-AUSBAU-BEITRÄGEN VERZÖGERT – Hier kommt Ärger auf Leipzigs OB Jung zu

CDU reicht Klage gegen Rathaus-Chef ein

CDU-Fraktions-Chef Frank Tornau (43) und seine Stellvertreterin Andrea Niermann (56) mit der fertigen Klage gegen OB Jung am Freitag vor dem Rathaus
CDU-Fraktions-Chef Frank Tornau (43) und seine Stellvertreterin Andrea Niermann (56) mit der fertigen Klage gegen OB Jung am Freitag vor dem Rathaus

Leipzig – Der CDU-Fraktion im Stadtrat reicht‘s!

Bis Juni sollte die Verwaltung eine Satzung zur Aufhebung der Straßenausbau-Beiträge vorlegen. Da es sie bis heute nicht gibt, griff die Fraktion nun zu einem drastischen Mittel: Am Leipziger Verwaltungsgericht hat sie Klage gegen OB Burkhard Jung (60, SPD), den Chef der Verwaltung, eingereicht.

CDU-Fraktionschef Frank Tornau (43): „Wir wollen uns als gewählte Volksvertreter eine derartige Ignoranz des Oberbürgermeisters nicht gefallen lassen. Burkhard Jung ist gesetzlich verpflichtet, Stadtratsbeschlüsse auch dann umzusetzen, wenn sie ihm nicht gefallen.“

Und dass Jung der Beschluss missfällt, hatte er in der Sitzung des Rates am 18. April gezeigt: CDU, die LINKE (eine „Nein“-Stimme), AfD, FDP und Teile der SPD stimmten für die Abschaffung der Beiträge sowie eine neue Satzung bis 30. Juni. OB Jung votierte dagegen.

Tornau: „Trotz mehrfacher Nachfragen und Erinnerungen ist dem Stadtrat bis heute keine Satzung vorgelegt worden.“

Andrea Niermann (56), Richterin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Der OB ist gemäß § 51 Absatz 1 Sächsischer Gemeindeordnung verpflichtet, Beschlüsse des Rates zu vollziehen. Es ist daher Klage geboten.“ Mit dieser will die CDU ein Urteil erreichen, dass OB Jung bis spätestens 31. März 2019 die neue Satzung vorlegt.

Tornau: „Die betroffenen Leipziger haben ein Recht darauf, damit sie nicht mehr länger mit Ausbaubeiträgen belastet werden.“ Diese können nämlich – je nach Grundstücksgröße – bei der Sanierung oder dem Neubau von Straßen schnell mal mehrere Zehntausend Euro pro Haushalt betragen.

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Doch so lange die neue Satzung nicht gilt, zählt de facto die alte. Wer also bei Baumaßnahmen in Anliegerstraßen, die nach dem 30. Juni 2018 begannen, noch Beiträge zahlen soll, kann sich dafür bei der Stadtverwaltung bedanken.

Noch am Abend meldete sich das Rathaus. Die rechtliche Prüfung der Satzung habe lange gedauert. Man versuche, die neue im Januar 2019 dem Rat vorzulegen…

Quelle: Bild-online vom 14.12.2018


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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Da werden wieder wenige Leute zur Bezahlung der Gebühren verdonnert. Das ist eine bodenlose Frechheit. Man melkt das Volk wo man nur kann.