Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Schulleitung beschließt Kind von Berliner AfD-Politiker darf nicht auf Waldorfschule

 

Kinder auf dem Weg zur Schule. (Symbolbild)

Foto: Franziska Kraufmann/dpa
 

Berlin – Eine Waldorfschule hat sich nun definitiv entschieden, das Kind eines Berliner #AfD-Abgeordneten nicht aufzunehmen. Dabei hat das Kind bereits die dortige Waldorf-Kita besucht. Vorausgegangen war eine Elternversammlung, bei der über die Aufnahme des Kindes kontrovers diskutiert wurde.

Zudem mussten sich der AfD-Abgeordnete und seine Ehefrau Ende November bei einem Treffen mit etwa 20 Lehrern befragen lassen, auch zu politischen Ansichten. „Um eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes wurde gerungen – sie konnte aber nicht erreicht werden“, teilte der Geschäftsführer des Trägervereins am Freitag mit.

„Angesichts dieses Konfliktes sieht die Schule keine Möglichkeit, das Kind mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen – beides sind Grundvoraussetzungen, um die Entwicklung des Kindes angemessen zu fördern.“

Eltern und Lehrer der #Waldorfschule gespalten

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Auseinandersetzung hat sich die Berliner Zeitung entschlossen, über den Fall zu berichten – allerdings anonymisiert, um das Kind zu schützen. Der Geschäftsführer des Trägervereins erläuterte, dass Erzieher, Lehrer, Eltern und Oberstufenschüler über die heikle Angelegenheit kontrovers diskutiert hätten und dabei keine Einigkeit erzielt hätten.

„Eine Schule ist wie das Brennglas der #Gesellschaft“, sagte der Mann. Weil der Fall auch künftig Konfliktpotenzial in sich berge, habe man die Entscheidung getroffen. Er erinnerte daran, dass Eltern an Waldorfschulen besonders aktiv seien, Kinder auch auf Fahrten begleiten. Ein fünfköpfiges Aufnahmegremium entscheidet über die Platzvergabe. Pluspunkte gibt es für Geschwisterkinder oder wenn das Kind bereits die Waldorf-Kita besucht hat, wie es im konkreten Fall war.

Es hat für das kommende Schuljahr 140 Anmeldungen für 30 Plätze gegeben. „Wir wollen uns jetzt auf unsere pädagogische Arbeit konzentrieren“, sagte der Geschäftsführer und erwähnte den Neubau eines Gebäudes für handwerkliche Arbeit und das Co-Lehrer-Prinzip in der Unterstufe.

Eltern und Pädagogen warnen vor Sippenhaft

Eltern und auch Lehrerschaft waren offenbar tief gespalten, ob das Kind aufgenommen werden sollte. Einige befürchten, dass der AfD-Politiker zumindest subtil Einfluss nehmen und durch ausländerfeindliche oder nationalistische Positionen womöglich gar den Schulfrieden gefährden könnte. Gegenüber Intoleranten sei keine Toleranz angezeigt.

Der AfD-Mann hat bei der jüngsten Befragung abermals betont, dass er keinesfalls im Vorstand der Schule aktiv werden möchte. Andere Eltern und Pädagogen warnten davor, hier ein kleines Kind gewissermaßen in Sippenhaft zu nehmen und wiesen auf die Meinungsfreiheit hin.

Der AfD-Mann aus dem Abgeordnetenhaus bedauerte die Entscheidung ausdrücklich. „Uns sagte diese Schule sehr zu“, sagte er auf Anfrage. „Wie sollen wir jetzt unserem Kind erklären, dass seine Freunde im kommenden Jahr an die Waldorfschule wechseln dürfen, wir aber dort nicht erwünscht sind?“ Er betonte, dass er Politisches und Privates strikt habe trennen wollen.

Noch ein anderer Fall

Kritiker werfen dem Begründer der Waldorfpädagogik, Rudolf Steiner (1861-1925) vor, selbst einige völkisch-rassistische Äußerungen getätigt zu haben. Die deutschen Waldorfschulen haben sich bereits vor Jahren in einer Stuttgarter Erklärung ganz offiziell gegen jede Form von Diskriminierung, Rassismus und Nationalismus ausgesprochen.

Seit einigen Monaten sorgt die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auch mit einem Online-Beschwerdeportal für Unruhe an Schulen. Dort sollen Schüler Lehrer melden, die gegen die AfD agitieren.

An einer anderen freien Schulen in der Gegend hatte es bereits vor Jahren einen Konflikt um einen dezidiert rechtsradikalen Vater eines Schulkindes gegeben. Er soll sogar den Holocaust geleugnet haben. Mehrere Pädagoginnen sollen darauf die Schule verlassen haben.

Quelle: Berliner Zeitung vom 14.12.2018


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