Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Sozialistisches Willkommen: Syrische Großfamilien dürfen weiter nach Thüringen kommen

 

Symbolfoto:Von Ufulum/shutterstock
Symbolfoto: Von Ufulum/shutterstock

Erfurt – Das thüringische Migrationsministerium hat beschlossen: Auch in den kommenden zwei Jahren dürfen Syrer ihre Verwandten nachholen. Die Anordnung sei wegen der „dramatischen Lage“ in Syrien verlängert worden und gilt für den gesamten Familienclan. 

Seit 2013 gilt die Regelung und wird seitdem in regelmäßigen Abständen verlängert, so auch in diesem Jahr. „Angesichts der weiterhin dramatischen Lage in Syrien haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, erklärte grüne Migrationsminister Dieter Lauinger laut Thüringen24.

 

Die sogenannte Aufnahmenanordnung gilt für #Syrer, die sich noch in #Syrien befinden oder bereits in ein sicheres Nachbarland geflohen sind und nun zu ihren Verwandten nach #Thüringen kommen wollen. Unter die Regelung fallen nicht nur Kinder und Ehepartner sondern unter anderem auch für Großeltern, Enkel sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder – also den gesamten syrischen Familienclan.

Bis Ende vergangenen Jahres nutzten 898 Syrer die Regelung, um legal in den Freistaat einzureisen, im Jahr 2017wie aus Daten des Migrationsministeriums hervorgeht. Bis Ende 2017 waren es 713 Syrer. Die Verwandten müssen sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufhalten, im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitel sein und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Thüringen haben. Ausserdem sei eine Verpflichtungserklärung notwendig, in der sich ein Verwandter oder ein Dritter dazu bereit erklärt, für den Unterhalt des Einreisewilligen aufzukommen. Für Kosten, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Schwangerschaft entstehen, brauchen die Bürgen nicht gerade zu stehen. (MS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 17.01.2019


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