Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

640 Straftaten, aber immer noch frei! – VERBRECHER-PAAR AUS MAGDEBURGstraftaten

 

…und die Polizei hilft auch noch bei Behördengängen

Magdeburger Verbrecher-Paar: 640 Straftaten, aber immer noch frei!
Foto: Friso Gentsch / dpa

Um sich ihre Drogen zu finanzieren, begingen Peggy (39) und ihr Lebensgefährte (41) in den vergangenen 18 Monaten 640 Straftaten…

Magdeburg – Wie Bonnie & Clyde zogen Peggy N. (39) und ihr Freund (41) durch Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Sie lebten als Mietnomaden, begingen Einbrüche und räumten Briefkästen leer. Die Polizei wies dem drogensüchtigen Duo 640 Straftaten in 18 Monaten nach – und ließ es wieder laufen!

Wie bitte?

 

Der Fall: Im Juni 2017 wurden Peggy N. und ihr Freund bei einem Einbruch erwischt und wegen ausstehender Miete aus einer Wohnung geworfen.

Dort fand die Polizei Papiere und EC- Karten, die aus Straftaten stammten. Es häuften sich Anzeigen, eine zweite Wohnung tauchte auf, vollgestopft mit Diebesgut. Am 1. März 2018 gründete die Polizei die Ermittlungsgruppe „Brieftasche“. Kriminalrat Uwe Leistner: „Uns war schnell klar, dass wir es hier mit Intensivtätern zu tun hatten.“

Während die Polizei ermittelte, beging das Duo weiter Straftaten! Einbrüche in Schulen, Turnhallen, Büros, Autos. Dazu Betrügereien: Mittlerweile hatte das Paar eine neue Wohnung gemietet, zahlte die Miete nicht, logierte frech in Hotels – und verschwand ohne zu zahlen.

Die Reaktion: „präventive Maßnahmen“. In der Polizeimitteilung heißt es dazu: „Mit der Beschuldigten konnten eingehende Gespräche zu ihrem Lebenswandel geführt werden.“

Und: „Ebenso erhielt sie von den Beamten Unterstützung bei Ämtergängen.“ Der 41-Jährige habe die Hilfe der Polizei zurückgewiesen! Ob die Polizei auch den Opfern der beiden Intensivtäter Hilfe angeboten hat, ist nicht bekannt.

Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Warum das Paar nicht in U-Haft sitzt? Unklar! Polizeisprecher Frank Küssner auf BILD-Anfrage: „Ich kann bestätigen, dass die Beschuldigten auf freiem Fuß sind, kenne aber die Hintergründe nicht.“

Strafverteidiger Arndt Kempgens (50) aus NRW zu BILD: „Das entspannte Vorgehen ist kaum zu verstehen. Bei schwerem Diebstahl, Betrugsverdacht oder Drogendelikten ist ein Haftbefehl bei Wiederholungsgefahr ausdrücklich gesetzlich vorgesehen. Es handelt sich um Sicherungshaft, die die Allgemeinheit vor weiteren Taten schützen soll.“

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses des Landtages Sachsen-Anhalt, Hagen Kohl (49, AfD), findet das Vorgehen „nicht nachvollziehbar“: „Es könnte während der U-Haft mit der Entgiftung und der Drogentherapie begonnen werden.“

Quelle: Bild-online vom 21.01.2019


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