28. Januar 2019
Der Deutschlandfunk berichtet heute unter der Überschrift:
Migranten im Arbeitsmarkt – Kooperationsvertrag unterzeichnet
- Ein Zuwanderer auf einer Baustelle (Arne Dedert dpa/lhe )
Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit haben eine Zusammenarbeit für eine stärkere Eingliederung von Migranten im Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht.
Wenn die Bundesrepublik eine staatliche Struktur wäre, würde es keiner Kooperationsvereinbarung bedürfen. Ein Staat ist eine Einheit mit entsprechenden Untergliederungen! Da braucht es keine Kooperationsvereinbarung! Unsere Sprache ist neben dem Chinesischen und Japanischen eine der Ausdruckstärksten Sprachen auch wenn die Grüninnen zur Zeit versuchen diese zu zerstören.
Hier wird aber eine Kooperation unterzeichnet. Das heisst zwei Strukturen einer Konzernfirma oder zwei Strukturen politischer Verbände oder Parteien unterzeichnen ein Abkommen. Also kein Staat!
Der Deutschlandfunk weiter:
Dazu unterzeichneten die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Widmann-Mauz, und BA-Chef Scheele in Berlin eine Kooperationsvereinbarung. Unter anderem sollen Diskriminierungen bekämpft und Frauen mit Migrationshintergrund gefördert werden. Daneben sollen vor allem junge Zuwanderer und deren Eltern besser informiert und beraten werden, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern.
Wir sehen also das Urteil des IGH (Internationaler Gerichtshof) vom 03.02.2012 bestätigt!
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 28.01.2019