Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Deutschland – ein linkes Irrenhaus: Wer sich auf den Verfassungsschutz beruft, ist verfassungsfeindlich

 
BEATRIX VON STORCH
Foto: Collage
Steckt diese Dame etwa hinter dem Verfassungsschutz? Foto: Collage

Wer noch einen Beleg braucht, dass der „neue“ #Verfassungsschutz von den linken Parteien missbraucht wird, um hier in #Deutschland eine echte Opposition zu verhindern, sollte sich den Beitrag von #Beatrix von Storch durchlesen, der zuerst auf der „Freien Welt“ erschienen ist:

Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde forderte eine restriktive Migrationspolitik, um die Islamisierung zu verhindern. Böckenförde gilt auch als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen der Bundesrepublik. Das Prüfgutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD rückt Positionen wie seine in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde forderte eine restriktive Migrationspolitik, um die Islamisierung zu verhindern. Böckenförde gilt auch als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen der Bundesrepublik. Das Prüfgutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur #AfD rückt Positionen wie seine in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit.

Kritik am Islam als Herrschaftsideologie und an der #Massenzuwanderung aus islamischen Ländern sind für den Verfassungsschutz ein zentrales Kriterium, um uns als AfD-Opposition als angeblich „verfassungsfeindlich“ zu stigmatisieren. In meinem Fall beziehen sich praktisch alle in dem ominösen sog. Gutachten „beanstandeten“ Aussagen auf die Gefahren islamischer Herrschaftsansprüche, muslimischer Parallelgesellschaften und gescheiterter Integration für unsere freiheitliche Demokratie. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das inzwischen „geleakte“ Dokument tatsächlich das angeblich geheime Gutachten ist, das wir als Betroffene offiziell immer noch nicht erhalten haben.

Die Verteufelung der Islamkritik durch den Verfassungsschutz müsste in einer kritischen Öffentlichkeit eigentlich die Alarmglocken schrillen lassen: Gilt Religionskritik nicht allgemein als Errungenschaft der Aufklärung und des freiheitlichen Verfassungsstaats?

Wenn es um den Islam geht, scheint das nicht mehr gelten zu sollen. So wird auf der Homepage des bayerischen Verfassungsschutzes vor „Islamfeinden“ gewarnt, für die der Islam eine „faschistische Ideologie“ darstelle, „von der eine erhebliche Gefahr für unsere Gesellschaft“ ausgehe. Zwar wird dort (noch?) zugestanden, dass man „im Rahmen einer geistig-politischen Auseinandersetzung auf Gefahren eines politischen Islam für unsere Grundwerte“ hinweisen darf. Doch hier endet schon die Meinungsfreiheit.

Denn wer den Islam als „Gegenpol zum liberalen Westen“, als „intolerant, homophob und frauenfeindlich“, als gewaltaffin und als Herrschaftsideologie beschreibt, der macht sich schon als „Islamfeind“ verdächtig. Wie der bayerische Verfassungsschutz uns belehrt, würden damit „Rand- und Ausnahmeerscheinungen“ des Islam verallgemeinert. Denn nach Auffassung der Behörde gibt es „sehr unterschiedliche Islamauslegungen gibt, von denen die meisten in völligem Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gelebt werden“. Gegenteilige Einschätzungen, wie sie z. B. durch Recherchen des WDR-Journalisten Constantin Schreiber („Inside Islam“) belegt finden, werden als „verfassungsfeindlich“ verfemt.

Diese Art der „Meinungslenkung“ richtet sich nicht zuletzt gegen Islamwissenschaftler, die nicht nur den „Rändern“, sondern gerade den Hauptströmungen des Islam ein fundamentales Problem mit Demokratie und Rechtsstaat konstatieren. So analysiert z. B. Lukas Wick in seinem Werk „Islam und Verfassungsstaat“ eingehend die, tief in der Theologie verwurzelte Ablehnung, von Menschrechten in den zentralen islamischen Rechtsschulen.

Daraus zog Ernst Wolfgang Böckenförde in einer Rezension in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Schlussfolgerung, dass „die Angehörigen des Islams durch geeignete Maßnahmen im Bereich von Freizügigkeit und Migration … in ihrer Minderheitenposition verbleiben“ sollten, damit ihnen „der Weg verlegt“ wird, um „über die Ausnutzung demokratischer politischer Möglichkeiten“ die liberale Staatsordnung „von innen her aufzurollen“. In einer derart restriktiven Migrationspolitik sah Böckenförde, der von 1984 bis 1996 als Richter am Bundesverfassungsgericht wirkte, eine „Selbstverteidigung, die der freiheitliche Verfassungsstaat sich schuldig ist.“

Die kritische Haltung der AfD zur muslimischen Einwanderung findet sich damit von einem der bekanntesten Richter des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Der Sozialdemokrat Böckenförde ist nicht irgendein Richter, sondern seit Jahrzehnten einer der führenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik. Von ihm stammt das sogenannte Böckenförde-Diktum, wonach der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Das heißt der freiheitlich-säkulare Staat lebt davon, dass die Bürger diese Gesellschaftsordnung mittragen und unterstützen. Wenn durch die muslimische Einwanderung ein wachsender Teil der Bevölkerung einem religiösen Verständnis anhängt, das mit dieser freiheitlich, säkularen Ordnung nicht vereinbar ist, hat das ernsthafte Konsequenzen für den Fortbestand dieser Ordnung.

Dass inzwischen selbst Positionen, wie sie der frühere Verfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde vertreten hat, vom Prüfgutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit gerückt wird, zeigt die ganze Absurdität der vom neuen Bundesverfassungsschutzpräsident Haldenwang vorgetragenen Vorwürfe.

Quelle: journalistenwatch.com vom 11.02.2019 


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