BGH-Beschluss zu Diesel-VW – „Sachmangel“ illegale Abschalteinrichtung

Der Auspuff eines VW Tiguan vor dem Volkswagen Werk in Wolfsburg. (dpa-Bildfunk / Ole Spata)
Der Auspuff eines VW Tiguan (dpa-Bildfunk / Ole Spata)

Der Bundesgerichtshof hat die Position von VW-Kunden gestärkt, die durch den Diesel-Abgasskandal geschädigt wurden. In einer Mitteilung des BGH heißt es, nach vorläufiger Rechtsauffassung sei davon auszugehen, dass es sich bei den unzulässigen Abschalteinrichtungen in älteren Diesel-Fahrzeugen um einen Sachmangel handele. Die Richter wollen dazu in der kommenden Woche einen umfangreichen Hinweisbeschluss veröffentlichen.

Ihre Einschätzung könnte die Chancen von VW-Kunden steigern, die juristisch gegen den VW-Konzern oder einen Händler vorgehen. Derzeit sind etwa 50.000 solcher Klagen anhängig.

Die Verbraucherzentralen begrüßten die Einschätzung. Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Müller, sagte, das Gericht habe deutlich gemacht, dass die Verwendung einer Abschalteinrichtung nicht hinzunehmen sei. Dies habe eine Signalwirkung für die Musterfeststellungsklage gegen VW und sei eine gute Nachricht für die Verbraucher.

VW sieht Chancen der Kläger nicht erhöht

Die Volkswagen-AG dagegen bestritt in einer Stellungnahme, dass die Einschätzung des BGH die Erfolgsaussichten anderer VW-Kunden vor Gericht erhöhen könnte.

Auf ein Grundsatzurteil, das sich Verbraucherschützer vom BGH erhoffen, müssen die Kunden weiter warten. Denn der aktuell vor dem Bundesgerichtshof verhandelte Fall endete mit einem Vergleich. Damit wird ein Urteil aus der Vorinstanz rechtskräftig, in der der Besitzer eines VW Tiguan unterlegen war.

Verbraucheranwälte werfen VW vor, im Zusammenhang mit der Diesel-Abgasaffäre gezielt Vergleiche zu schließen, um ein höchstrichterliches Urteil zu vermeiden.

Quelle: Deutschlandfunk vom 22.02.2019 


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