Auskunftsrechte von Abgeordneten: Vernichtendes Urteil für Bremer SPD

SENAT UNTERLIEGT ZUM ZWEITEN MAL DEN BÜRGERN IN WUT VOR DEM STAATSGERICHTSHOF

Die BIW-Abgeordneten Piet Leidreiter, Jan Timke und Klaus Remkes auf ihrer Pressekonferenz.

Die drei Landtagsabgeordneten der Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) haben die SPD-dominierte rot-grüne Bremer Landesregierung (Bremer Senat) innerhalb von zwei Jahren bereits das zweite Mal in Bezug auf die parlamentarischen Auskunftsrechte von Abgeordneten erfolgreich vor das höchste Bremer Gericht, den Staatsgerichtshof (StGH), gezogen.

Bei der ersten Klage (PI-NEWS berichtete) wollte der BIW-Abgeordnete Jan Timke im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage zum Bau des mittlerweile ebenfalls krachend gescheiterten Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) wissen, ob der rot-grüne Senat bereits Absprachen mit der Bundeswasserstraßenverwaltung diesbezüglich getroffen habe.

Die damalige Antwort durch einen Sprecher des von den Grünen besetzten Bauressorts fiel nicht nur denkbar knapp aus, sondern kam mit einem knackigen „Nein“ einer glatten Lüge gleich, wie sich rund zwei Jahre später an einer Pressemitteilung des Bausenators zur gleichen Thematik feststellen ließ. Denn darin hieß es plötzlich, das Planfeststellungsverfahren für den OTB sei nach „intensiver Abstimmung“ mit der Bundesbehörde erfolgt.

Das seinerzeit wegweisende Urteil zur Stärkung der Abgeordnetenrechte (Urteil StGH Bremen vom 14. Februar 2017 – Aktenzeichen: St 4/16) kann hier (PDF-Dokument) eingesehen werden.

Das neue Verfahren vor dem StGH Bremen (PI-News berichtete) dokumentiert die Arroganz der Macht nach mehr als 70 Jahren #SPD-Herrschaft im Bundesland #Bremen. Doch auch dieses Mal – die Entscheidung der sieben beteiligten höchsten Richter ist einstimmig ergangen – musste der Bremer Senat ein vernichtendes Urteil zur Kenntnis nehmen.

Mit den Worten: „In Bremen wurde heute Rechtsgeschichte geschrieben“, kommentierte der BIW-Anwalt, Dr. Andreas Reich, das kurz zuvor verkündete Urteil des Staatsgerichtshofs noch im Gerichtssaal vor den anwesenden Pressevertretern. Doch der Reihe nach.

Im aktuell vor dem StGH bemängelten Fall wollte BIW-Chef Jan Timke im Juni 2018 im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in Erfahrung bringen, in wie vielen Fällen Polizeibeamte, Angehörige der Justiz, Politiker oder Mitarbeiter der Verwaltung (mutmaßlich) im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen und/oder politischen Tätigkeit von dritten Personen rechtswidrig in ihrem privaten Wohnumfeld angegangen wurden.

Eine Frage, deren wahrheitsgemäße Beantwortung den tiefroten SPD-Innensenator Ulrich Mäurer, der erst vor wenigen Monaten wegen einer antisemitischen Äußerung europaweit in der Kritik stand (PI-NEWS berichtete hier und hier), bei den bekannten Zuständen im kleinsten Bundesland gehörig in Bredouille bringen könnte – insbesondere im aufkommenden Wahlkampf. Seine Antwort fiel entsprechend schmallippig aus:

Doch exakt das wollten/konnten die höchsten Bremer Richter dem selbstgerechten SPD-Senator nicht mehr durchgehen lassen. In seiner Urteilsbegründung (PDF-Dokument) führte das Gericht an:

Wird eine Anfrage nach § 30 Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft im Einzelfall also frühzeitig gestellt und an den Senat weitergeleitet, so kann deren Beantwortung nicht unter Verweis auf die sehr kurze Mindestfrist von vier Arbeitstagen verweigert werden. So lag der Fall auch hier. Die Fragen der Antragsteller wurden dem Senat bereits im Laufe des 31.5.2018 zugeleitet. Nach dem vom Verfahrensbevollmächtigten des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft in der mündlichen Verhandlung geschilderten Geschehensablauf verblieb dem Senat mithin ein Zeitraum von knapp drei Wochen zur Abfassung seiner Antwort.

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Und weiterhin fordert das Gericht in derartig komplexen Fällen zumindest eine zumutbare Teilantwort – und falls diese nicht möglich ist oder erscheint, dann eine detaillierte Erklärung/Begründung des Zustandes:

Zu der Frage, auf welche Informationen sich das parlamentarische Informationsrecht bezieht und wieviel Aufwand die Regierung betreiben muss, um der korrespondierenden Antwortpflicht Genüge zu tun, hat das Bundesverfassungsgericht zur Rechtslage auf Bundesebene ausgeführt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Grundsätzlich sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Regierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann (BVerfGE 147, 50, 147). Die im Bereich der Regierung vorhandenen Informationen sind dabei nicht auf die Gesamtheit der vorhandenen Dokumente beschränkt, sondern umfassen auch das persönliche, nicht aktenkundige Wissen der handelnden Personen (HbgVerfG, LVerfGE 21, 172 f.). Eine erschwerte Zugänglichkeit oder Auswertbarkeit von Quellen mag im Einzelfall dazu führen, dass sich die Regierung auf eine Unzumutbarkeit fristgerechter Beantwortung berufen kann; sie vermögen aber nicht generell die Beschränkung der Antwortpflicht auf dokumentierte Gegenstände zu rechtfertigen. Die Regierung muss daher alle ihr zu Gebote stehenden Möglichkeiten der Informationsbeschaffung ausschöpfen (BVerfGE 147, 50, 147 f. unter Verweis auf VerfGHNW, Urteil vom 19.8.2008 – 7/07 -, juris Rn. 252). (…)

Im vorliegenden Fall ist es zumindest zweifelhaft, ob der Senat seine Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung ausgeschöpft hat. In seiner Antwort auf die Fragen der Antragsteller hat der Senat sehr knapp behauptet, dass eine technische Erfassung der in der Fragestellung beschriebenen Vorgänge seitens der Ermittlungsbehörden nicht vorgenommen werde, und dass eine Beantwortung der Fragen „nur durch eine Einzelauswertung aller Strafanzeigen“ erfolgen könne. Andere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung hat der Senat offenbar nicht in Erwägung gezogen. (…)

Denn eine komplette Verweigerung der Beantwortung einer zulässigerweise gestellten Frage unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit bedarf im Hinblick auf die Schwere des damit verbundenen Eingriffs in das Informationsrecht einer substantiierten, nicht lediglich formelhaften Begründung (vgl. BVerfGE 146, 1, 48; 147, 50, 159 f.). Auch im Falle einer teilweisen Beantwortung muss der Senat den Fragestellern gegenüber die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegen, welche einer umfassenderen Antwort innerhalb der vorgesehenen Frist entgegenstehen (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 11.4.2018 – Vf. 77-I-17 –, juris Rn. 35, dort auch ein Beispiel für eine hinreichend begründete Ablehnung in Rn. 16 ff.). Nur dadurch wird gewährleistet, dass der Fragesteller die Gründe der Antwortverweigerung erfährt und so in die Lage versetzt wird, sie nachzuvollziehen und die Erfolgsaussichten einer Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes abzuschätzen.

Abschließend ist sehr aufschlussreich festzustellen, dass selbst der Bremer Regionalsender buten un binnen (Radio Bremen), von seinen Kritikern auch liebevoll als „linksextremes Wohlfühl-Fernsehen“ bezeichnet, nicht mehr umhinkommt, diese Nachricht „weitestgehend“ neutral zu gestalten:

In der Anmoderation zu diesem Beitrag (hier ab Minute 12:06) hat es sich der langjährige buten un binnen-Moderator Felix Krömer natürlich nicht nehmen lassen, das vorherrschende Klischee eines extremlinken Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu bedienen, der sich auf Kosten der ZwangsGEZbührenzahler ein schickes Leben macht und selbige zeitgleich umerzieht bzw. auf den richtigen (linken) Weg ermahnt – seine Anmoderation im Wortlaut:

Buten un binnen-Moderator Felix Krömer.

„Misst der Senat mit zweierlei Maß wenn er Anfragen aus dem Parlament beantwortet? Gibt er sich bewusst mal mehr, mal weniger Mühe? Oder stellen manche Abgeordnete bewusst komplizierte Anfragen, um den Senat in Erklärungsnot zu bringen? Über beides lässt sich nur spekulieren. Fakt ist, dass der Senat heute zum wiederholten Male eine Mahnung des Staatsgerichthofs bekommen hat, Anfragen der Bürger in Wut gewissenhafter zu beantworten und nun zum wiederholten Mal zusehen muss, wie die Rechtspopulisten dieses Urteil zelebrieren – Christian Dohle.“

Was in dem Bericht jedoch keine Erwähnung findet, ist die Tatsache, dass bereits eine weitere Anfrage des Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke höchst unzureichend beantwortet wurde (PI-NEWS berichtete) und möglicherweise schon die nächste Klage vor dem StGH ins Haus steht.

Und auch die linksradikale tageszeitung (taz) berichtet auffallend neutral über das wegweisende Urteil und prangert die Arroganz der Macht im kleinsten Bundesland in einem Meinungsbeitrag ebenso äußerst deutlich an: „Kommentar zum Schweigen von Rot-Grün: Fuck you, Verfassung!

Quelle: pi-news.net vom 27.02.2019 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

Wenn ein Arbeiter an seinem Arbeitsplatz den Anforderungen nicht gewachsen ist, wird Er entlassen. In der Politik wechselt man die Seiten, oder taucht für geraume Zeit ab und ist bald wieder auf der „Bühne“ des Volksbetrugs. In der BRiD muss es abnorme hohe Zahlen geben, über ein unproduktives Wesen „Schreibtisch“ Täter. Unproduktiv ist nicht ganz richtig-Schaden machen Die genug! Die sitzen in tausenden Aufsichtsräten zocken dort ab und werden „behütet“ um des Selbstschutzes wegen, damit keiner kommt der etwas ändern will. Das Fundament sind die Bürgermeister. Die dämlichen Ossi Bürgermeister erfahren erst auf Golfplätzen im Ausland was läuft und wie ärmlich Sie von der Industrie gehalten werden!

birgit
birgit
5 Jahre zuvor

Schreibtischtäter und Stempelhengste, mehr nicht !