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RUSSLAND BEREIT ZUR BESCHLAGNAHME AUSLÄNDISCHEN EIGENTUMS

Mit der Beschlagnahme von Eigentum eines ausländischen Staates wird sich eine Sonderabteilung des Föderalen Dienstes der Gerichtsvollzieher beschäftigen.

Die Verwaltung für besonders wichtige Aufgaben des Föderalen Dienstes der Gerichtsvollzieher wird sich mit der Beschlagnahme von Eigentum ausländischer Staaten in Russland beschäftigen. Dies meldet RIA Novosti unter Bezug auf den Pressedienst der Behörde.

Eine Beschlagnahme von Eigentum eines ausländischen Staates wird nur erfolgen, wenn sich dies auf russischem Territorium befindet und keine Immunität genießt.

Russland ist es jetzt möglich Eigentum eines ausländischen Staates auf der Basis der „Gegenseitigkeit“ zu beschlagnahmen. Dieses Recht wird gegenüber den Staaten angewendet, welche russisches Eigentum auf ihrem Territorium beschlagnahmen. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die Idee zu einem derartigen Gesetz tauchte im vergangenen Jahr auf, als im Sommer eine Klage ehemaliger Aktionäre von Yukos zur Einfrierung von russischen Aktiva in einigen Ländern der Europäischen Union führte. Jetzt wird Russland bei der Wiederholung ähnlicher Akte gleichlautend antworten.

Quelle: Ria Novosti und kaliningrad-domizil.ru vom 13.01.2016

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