Holt Euch Euer Eigentum bevor es der IS tut – Verfassungsschutzpräsident Maaßen: Der IS hat uns den Krieg erklärt“

 Hans-Georg Maaßen | Bildquelle: picture alliance / dpa
 Hans Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland

Der erste politisch-Verantwortliche spricht in einem öffentlichen Interview die Wahrheit! Ein Novum im Zeitalter von Lügen und Propaganda!

Hans Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, rechnet damit, dass Terrorwarnungen wie in Hannover oder München am Silvesterabend zunehmend Teil unseres Alltags werden. „Wir müssen davon ausgehen, dass wir in Zukunft derartige Hinweise häufiger bekommen werden. Der IS hat uns, Deutschland und dem Westen, den Krieg erklärt, und er will Terroranschläge durchführen“, sagte Maßen in einem Interview mit dem rbb-Inforadio.

Eines hat er allerdings noch nicht realisiert, in einem Krieg gibt es keine Terroranschläge sondern reguläre Methoden eines Krieges nach Kriegsrecht: Mord, Vergewaltigung, Plünderung und Raub! Der Islamische Staat (IS, Daesh) hat gemäß der UN-Charta (Artikel 4) in seinem Gebiet ein Kalifat, einen eigenen Staat ausgerufen. Und dieser Staat hat die Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung nicht ratifiziert! Damit gibt es keine Tabus – alle Methoden eines Krieges sind erlaubt, ohne Einschränkung!

Deshalb

16-01.16. Grundstückseigentum-1a

Das Verbrechen der „deutschen Politiker“ der alliierten Besatzungsverwaltung am Deutschen Volk kennt keine Grenzen mehr…..
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2015/11/06/hausaufgabe-fuer-deutsche-mein-land-oder-deren-land/

Grundbuchsberichtigung – Wem gehört denn nun das ganze Land?

Wie bereits erwähnt gilt ab dem Jahr 2016 das (internationale) Handelsrecht (hier: UCC –Uniform Commercial Code) vollständig in der BRD-NGO-Berlin (und somit auch auf ihrem „Pachtgelände“!). Gemeindereorga/Seehandelsrecht

Ab Ende 2017 ist dieser Vorgang abgeschlossen! Somit gilt ab dem Jahr 2016 das Seerecht in den Gemeinden! Die Gemeinden verlieren das Bodenrecht. Hiervon kann nunmehr jeder Staatsbürger Besitz ergreifen, wenn es denn noch nicht in anderweitigem Besitz ist. Man bedenke: Die Einwanderer sind Staatsbürger und die derzeitigen Bewohner (Personal-deutsch) sind keine, da Staatenlose.

Ab dem Jahr 2016 fallen die teilsstaatlichen Stellen zur Beurkundung weg. Seht auch die Änderungen bei den Notaren! Was folgt ist ab spätestens dem Jahr 2020 die Übernahme/Übergabe an die neuen Siedler. Seit dem Jahr 1990 hatten/haben die Deutschen Zeit sich zurück zu melden und den Anspruch auf Grund und Boden bei der Verwaltung anzumelden.

Dies als Erbberechtigter in der richtigen Form und auch als der Rechtsträger der tatsächlichen Gewalt (hier: Reichsgewalt).

Gebraucht werden hierfür nachgewiesene Deutsche nach Abstammung und Bürger nach dem GG 116 (1) – vorbehaltlich anderer Regelungen! Hier z.B. das Völkerrecht! Daher gilt:

a) Nachweise der Abstammung einholen (solange dies noch möglich ist) und den Feststellungsantrag stellen (solange der noch bearbeitet wird!

b) in der Gemeinschaft: die Aktivierung der Gemeinden! Die Rückholung erfolgt über die kleinste staatliche Einheit – die Landgemeinde oder über die Anmeldung des Anspruchs.

 

 

*(zu c) https://wissenschaft3000.wordpress.com/category/person-strohmann/

16-01.16. Grundstückseigentum-2


16-01.16. Grundstückseigentum-3


16-01.16. Grundstückseigentum-4

Art. 10 EGBGB
Name

(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

(2) Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen wählen

1. nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1, oder
2. nach deutschem Recht, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Nach der Eheschließung abgegebene Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. Für die Auswirkungen der Wahl auf den Namen eines Kindes ist § 1617c des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß anzuwenden.

(3) Der Inhaber der Sorge kann gegenüber dem Standesamt bestimmen, daß ein Kind den Familiennamen erhalten soll

1. nach dem Recht eines Staates, dem ein Elternteil angehört, ungeachtet des Artikels 5Abs. 1,
2. nach deutschem Recht, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, oder
3. nach dem Recht des Staates, dem ein den Namen Erteilender angehört.

Nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden.

16-01.16. Grundstückseigentum-5

Quelle: http://www.agmiw.org/?p=1383

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.01.2016

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
9 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Holt Euch Euer Eigentum bevor es der IS tut – Verfassungsschutzpräsident Maaßen: Der IS hat … […]

Katrina Eidechse
Katrina Eidechse
8 Jahre zuvor

Das kann so gar nicht stimmen. Das ist meiner Meinung nach auch ein gutes Stück Panikmache. Denn wenn die Wahlen seit glaube 1956 ungültig sind, sind auch die Gesetze ungültig.

Inge Eßer
Inge Eßer
7 Jahre zuvor

Was kann man tun?

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich war Gestern auf dem Kataster Amt und habe mir bestätigen lassen das ich Eigentümerin von meinen Grundstücken bin!
Stelle aber Heute fest das es nicht beglaubigt worden ist!
Was kann man den nun tun! Soll ich einen Anwalt aufsuchen
Danke im Voraus für Antwort

Inge Eßer

Inge Eßer
Inge Eßer
7 Jahre zuvor

Sehr geehrte Damen und Herren

War Gestern auf dem Kataster Amt um mir meine Grundstücke als Besitzerin bestätigen zu lassen! Habe ich auch bekommen aber stellte Heute fest, dass die Bestätigungen nicht beglaubigt worden sind!
Was kann ich denn jetzt machen ?
Soll ich einen Anwalt einschalten ?

Freundlich Frau Eßer

Dersizi
Dersizi
7 Jahre zuvor
Reply to  Inge Eßer

Einfach noch mal hin gehen und freundlich um ein beglaubigtes Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Stempel und Unterschrift bitten. Kostet zwar mehr aber sicher ist sicher.

Ab
Ab
7 Jahre zuvor

So eine gequirlte Scheiße. Wer um alles in der Welt kommt auf solch einen Unsinn!?
Ich gebe folgenden Vorschlag, den ich vor kurzem irgendwo gelesen habe: Kauft euch in Ostfriesland bei Ebbe kein Grundstück. Dann spielt auch das Seerecht keine Rolle.

trackback

[…] Holt Euch Euer Eigentum bevor es der IS tut – Verfassungsschutzpräsident Maaßen: Der IS hat … […]