Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Die Legende von der DDR-Pleite zerbröselt

 

Berlin (ADN). Die Legende von der angeblichen Pleite der DDR-Wirtschaft beginnt nun auch in der Öffentlichkeit zu zerbröseln. Es mehren sich die untrüglichen Signale dafür, dass sich dieses seit drei Jahrzehnten verbreitete Polit-Märchen in Wohlgefallen auflöst. Über eines dieser Anzeichen berichtet die „Berliner Zeitung“ am Montag. Im Mittelpunkt des Beitrags steht eine Diskussionsrunde, an der maßgebliche Protagonisten der damaligen Ereignisse teilgenommen haben.

Dazu zählen der vorletzte DDR-Ministerpräsident Hans Modrow,, DDR-Wirtschaftsministerin Christa Luft und  DDR-Finanzminister Walter Siegert. Im Mittelpunkt der Debatte steht die sagenumwobende Treuhandanstalt, die rund 8.500 Betriebe der DDR in nur vier Jahren stillgelegt oder verschleudert hatte. Unter der Bezeichnung „Privatisierung“ wurde das wirtschaftliche Rückgrat des nach UNO-Analysen zehntwichtigsten Industriestaates der Welt zerbrochen.

Nach den Worten von Modrow haben sich westdeutsche Unternehmer große Teile des Volksvermögens angeeignet. Betriebe hätten für eine Mark den Besitzer gewechselt, auch wenn auf ihren Konten Guthaben von 30 Millionen Mark verwahrt worden sind. „Die Haie haben gefressen“, so Modrow. Dieser Teil der deutschen Geschichte dürfe so nicht weiter geschrieben werden.

Um den Gordischen Knoten zu zerschlagen und die historischen Wahrheiten auf den Tisch zu legen – wenigstens dreißig Jahre nach den mysteriösen Ereignissen im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR zur BRD – ist die Öffnung der Treuhandakten unumgänglich und dringender denn je. Aber sie liegen unter Verschluss. Die Geheimniskrämerei darum lässt ahnen, welche Sprengkraft diese Unterlagen bewirken dürften. Die dafür verantwortlichen Politiker befürchten zu Recht ein kaum berechenbares gesellschaftliches Erdbeben. Dennoch wird die schonungslose Aufklärung nicht aufzuhalten sein. ++ (tr/mgn/05.03.19 – 064)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 05.03.2019 


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