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Verfassungsschutzgesetz: Überwachung soll erleichtert werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln-Chorweiler im September 2018. (imago / C. Hardt)

Das Bundesinnenministerium will dem Vernehmen nach den Geheimdiensten mehr Befugnisse bei der Überwachung geben. Das berichtet die ARD unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, der dem Hauptstadtstudio in Berlin vorliegt. Hintergrund seien Klagen der Nachrichtendienste, dass sie Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram ihrer Ansicht nach nur unzureichend überwachen können.

Um Nachrichten, die über solche Dienste ausgetauscht werden, lesen und überprüfen zu können, muss das Gerät entschlüsselt werden, über das die Informationen gesendet oder von dem sie empfangen werden. Dies ist technisch allerdings nur über sogenannte Trojaner möglich, die von außen in das Gerät eingespielt werden und eine Überwachung erst ermöglichen.

Lediglich das Bundeskriminalamt habe bisher eine Rechtsgrundlage dafür, einen solchen Trojaner einzusetzen, nicht aber der Verfassungsschutz, heißt es in dem Entwurf des Innenministeriums, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Neben technischen Veränderungen sei auch eine Streichung der Altersgrenze der Personen geplant, die überwacht werden sollen. Die SPD lehne den Gesetzentwurf ab, heißt es in dem Bericht.

Quelle: Deutschlandfunk vom 21.03.2019 


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