Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Türkenhochzeiten: Muslimische Machtdemos im besetzten machtlosen „Rechtsstaat“

Foto: Screenshot/Youtube
 

Düsseldorf – Sie können nur den Kopf schütteln. Die hilflosen Polizisten, die angesichts immer aggressiver auftretender türkischer Hochzeitsgesellschaften zum Popanz und Witzfigur werden, weil ihnen von linken Staatsanwälten und rotgrünen Türkei- und Islamlobbyisten die Hände gebunden werden. Doch viele Wähler in NRW haben es trotz hoher Clan- und Migrantenkriminalität, Parallelgesellschaften und No-Go-Areas so gewollt, und am Ende heißt es immer: Wie bestellt, so geliefert.  

 

„So etwas habe ich in meiner gesamten Laufbahn noch nicht erlebt. Unfassbar dreist und gefährlich ist das gewesen“, jammert sich ein Polizist in der Rheinischen Post gehörig aus. Laut des Beamten sollen Angehörige einer türkischen Hochzeitsgesellschaft am Freitagnachmittag mit mehreren Luxusautos (Porsche/Audi A8) bei Ratingen die A3 blockiert haben, um Hochzeitfotos zu machen. Die Betroffenen stritten dies jedoch ab. Die Polizei sucht deshalb nach Zeugen. Im Klartext: Die Justiz in NRW traut nicht einmal den Aussagen der eigenen Beamten!!! Das klingt nach einem schlechten Witz, denn der Beamte stoppte den Wagen sogar und bekam vom Fahrer laut RP zu hören,“er kenne einen guten Anwalt“. Nicht einmal den Führerschein musste der Eroberer abgeben. Das ist inzwischen sein Land. Oder wie ein Mufti es mal zur Jahrtausendwende beim Papstbesuch gesagt hat: „Mit euren eigenen Gesetzen werden wir euch beherrschen.“

 

Die Polizei ist scheinbar nur noch „erfolgreich“, wenn sie Islamkritiker nach diversen von Spitzeln aufgezeichneten Reden wegen Volksverhetzung vor Gericht zerren kann, wo im intoleranten Rechtsstaat der unliebsame Regimekritiker zwischen 2000 und 6000 Euro berappen muss. Für eine Meinung, die in Polen, Ungarn und Tschechien Regierungsprogramm ist, in Deutschland jedoch flächendeckende staatlich organisierte Verfolgungen nach sich zieht.

„Der Zwischenfall auf der A3 dürfte den vorläufigen Höhepunkt in einer Reihe eskalierender Hochzeitsfeiern markieren“, jammert die rheinische Post weiter. Nach Erkenntnissen des Blattes häufen sich seit zwei Jahren landes- und bundesweit „Straftaten“, die insbesondere im Rahmen türkischer und arabischer Hochzeitsfeiern begangen werden. Dies geht aus Polizeimeldungen hervor. Bei den „Straftaten“ handelt es sich nach Polizeiangaben meist um Abgabe von Schüssen in die Luft aus Fahrzeugen heraus während eines Autokorso. So stoppte zum Beispiel die Polizei in Oberhausen Ende Februar einen Konvoi aus rund dreißig Luxusautos, aus denen zahlreiche Schüsse mit Schreckschusswaffen abgegeben worden sind. Besorgte Anwohner berichteten sogar von Dauerfeuer. Dutzende Patronenhülsen wurden sichergestellt. Szenen wie aus einem Bürgerkrieg. Genau dies will man mutmaßlich auch bezwecken. Zeigen, wer die neuen Herren im Kalifat NRW sind.

„Die Polizei beobachtet diese Entwicklung mit zunehmender Sorge“, geht das hilflose Gestammel der „Ordnungshüter“ weiter. „Es wird bei solchen Aktionen bewusst oder unbewusst in Kauf genommen, dass es Verletzte geben kann“, klagt Erich Rettinghaus, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Nordrhein-Westfalen. Was Herr Rettingshaus aus staatlicher verordneter politischer Korrektheit nicht sagen darf: Diese Aktionen haben Symbolcharakter und beweisen eine tiefe Verachtung der arabischen und türkischen Community vor den Gesetzen des „Gastlandes“. Diese Verachtung ist angesichts der Täterschutzjustiz durchaus nachvollziehbar. Allein nachfolgende Sätze müssen bei den Betroffenen wahre Lachanfälle hervorrufen. Da heißt es laut RP:

„Die Polizei in Oberhausen weist ausdrücklich darauf hin, dass der in manchen Kulturen übliche Gebrauch von Schusswaffen bei Hochzeitsfeiern und die damit verbundenen verkehrsgefährdenden ‚Hochzeitskonvois‘ in Deutschland verboten seien.“ Ach du Schreck! Gleich machen sich die muslimischen Clan-Machos im Maserati in die Hose!

Und der größte Brüller zum Schluss:

„Dieses Verhalten könnte auch zum Verlust des Führerscheins führen.“ Die Betonung liegt auf dem Konjunktiv „könnte“. (KL)

Quelle: journalistenwatch.com vom 27.03.2019


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