Das Bundesverwaltungsgericht hält eine finanzielle Beteiligung von Fußballvereinen und -verbänden an den Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen für grundsätzlich rechtens.
Es verwies den Fall allerdings zur Klärung von Detailfragen an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurück. Bundesrichter Bier sagte bei der Entscheidungs-Verkündung in Leipzig, eine Beteiligung der Vereine sei durch das Gebühren- und Beitragsgesetz Bremens gedeckt. Es gebe auch keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, die Gebühr nach dem polizeilichen Mehraufwand zu berechnen.
In dem Fall geht es um einen Bescheid des Landes Bremen an die Deutsche Fußball-Liga über rund 400.000 Euro aus dem Jahr 2015. Die DFL soll dafür bezahlen, dass bei einem Hochrisiko-Spiel mehr Polizisten eingesetzt werden mussten als bei anderen Partien. Die Liga hatte dagegen geklagt und in erster Instanz gewonnen, in der zweiten jedoch verloren.
Quelle: Deutschlandfunk vom 29.03.2019