Bundesgerichtshof: Kein Schmerzensgeld wegen Lebensverlängerung

Ein Füllhalter liegt am Dienstag (20.01.2009) neben den Formularen für eine Betreuungs-Verfügung, einer Patienten-Verfügung und einer Vorsorge-Vollmacht (Illustration zum Thema Patientenverfügung).  (picture-alliance / Roland Weihrauch)
Was tun, wenn keine Patienten-Verfügung vorliegt? (picture-alliance / Roland Weihrauch)

Ein Arzt muss wegen der Lebensverlängerung eines Patienten durch künstliche Ernährung kein Schmerzensgeld zahlen.

Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und hob damit ein Urteil des Landesgerichts München auf. Dieses hatte dem Sohn des Patienten 40.000 Euro zugesprochen. Dagegen hatten beide Seiten Revision eingelegt.

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Der Vater des Klägers war über fünf Jahre hinweg mittels einer Magensonde künstlich ernährt worden. Der Sohn hatte geltend gemacht, dies habe zu einer sinnlosen Verlängerung des Leidens seines Vaters geführt. Er verlangte deshalb Schmerzensgeld und Ersatz für Behandlungs- und Pflegekosten – insgesamt mehr als 150.000 Euro.

Quelle: Deutschlandfunk vom 02.04.2019 


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