Urteil: Sportlehrer müssen Erste Hilfe leisten

 

Eine Schülerin trägt am 18.6.2013 in Lingen eine Tsche für Erste Hilfe. (picture alliance / dpa - Friso Gentsch)
Urteil: Lehrer müssen Erste Hilfe leisten. (picture alliance / dpa – Friso Gentsch)

Sportlehrer müssen Schülern Erste Hilfe leisten und im Notfall Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten.

Unterlassen sie dies und rufen lediglich einen Notarzt, ist dies eine Verletzung ihrer Amtspflicht, für die das Land als Dienstherr haften kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor. Im konkreten Fall ging es um einen Schüler aus Hessen, der im Sportunterricht bewußtlos wurde und der erst vom Notarzt wiederbelebt wurde. Der Schüler erlitt einen Hirnschaden und ist seither schwerbehindert. Seine Eltern hatten geltend gemacht, dass der Hirnschaden hätte vermieden werden können, wenn die Lehrerin selbst bereits Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet hätte.

Quelle: Deutschlandfunk vom 04.04.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Zum Artikel […]

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Sowas setzt man als Eltern voraus dass die Lehrer das können. Erste Hilfe lernt doch jeder beim Führerschein machen.

birgit
birgit
5 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Aber nicht die Genderlehrer, die sind GRÜN !