Bei der chirurgischen Kastration von Ferkeln sollen Bauern die Tiere künftig selbst betäuben dürfen.
Das Bundeskabinett beschloss heute eine Verordnung von Landwirtschaftsministerin Klöckner. Danach soll die Verwendung des Narkosemittels Isofluran künftig auch durch die Landwirte oder andere sachkundige Personen erlaubt sein. Bislang war dies Tierärzten vorbehalten. Ziel der Verordnung ist es, für Betriebe eine praxisreife Alternative zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln zu schaffen. Ende vergangenen Jahres hatten Bundestag und Bundesrat eine zweijährige Fristverlängerung für die von Tierschützern heftig kritisierte betäubungslose Kastration gebilligt. Die derzeit verfügbaren Alternativen würden den Anforderung der Praxis nicht gerecht.
Quelle: Deutschlandfunk vom 08.05.2019