Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Causa „Strache“: Hat die Justizministerin keine Ahnung von Gesetzen?

Foto: Imago
 

Dass in der „Causa Strache“ von den Fallenstellern wie auch den verbreitenden Qualitätsmedien Spiegel und SZ mehr als nur ein Gesetz gebrochen und mutmaßlich schwere Straftaten begangen wurden, hat nichts mehr mit diskutabler Einschätzung zu tun. Dass die deutsche Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) keine Ahnung von deutschen Recht hat, demonstrierte sie beim öffentlich-rechtlichen Format „Anne Will“. Oder aber sie lügt wissentlich.

Strache wurde – obgleich sein Verhalten als falsch abzulehnen ist – in eine Falle gelockt. In privater  Atmosphäre – auf dem Video eindeutig als solche erkennbar – wurde der offenbar ahnungslose FPÖ-Politiker mit einer versteckten Kamera gefilmt.

 

Zu dieser Handlung besagt § 201a Absatz 1 Nummer 1 StGB:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Wer immer das Video aufgenommen hat, verstieß damit gegen ein gesetzliches Verbot zudem der Spiegel am 17. Mai 2019 auch zugibt, dass das Video heimlich hergestellt wurde. „Kein Richter wird zu einer anderen Bewertung kommen, dass die Herstellung des Videos eine Straftat gegen § 201a Absatz 1 Nummer 1 StGB war“, so die rechtliche Einschätzung durch die bekannte Rechtsanwaltskanzlei Haug & Höfer die weiter vermerkt: Nachdem der Spiegel das Video nicht selbst, sondern von Dritten erstellen hat lassen, liest man in § 201a StGB einige Zeilen weiter in Nummer 3, die im „Strache Fall“ ebenfalls zutrifft. Denn: Strache im Unterhemd und mit Kippe und Blondine wurden mittlerweile hunderttausenden dritten Personenzugänglich gemacht, die Herr Strache allesamt nicht in diese Wohnung eingeladen hatte. Strafwürdig laut § 201a StGB Nr.3 heißt es:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Zusammenfassend muss mutmaßlich festgestellt werden: Was Spiegel und SZ im Fall Strache abgeliefert haben, ist im hohen Maße als kriminell einzustufen.

Ist dies schon erschütternd genug, fehlt fast schon die Beschreibung dafür, was die Bundesjustizministerin Katarina Barley öffentlich dazu ablieferte. Nicht nur, dass sie das kriminelles Verhalten der beiden „Qualitätsmedien“ im öffentlich-rechtlichen Politformat „Anne Will“ in Schutz nahm. Barley erklärte vielmehr das deutsche Recht für verhandelbar und willkürlich. Entweder hat die Sozialdemokratin auf dem Sessel der Bundesjustizministerin keine Ahnung oder aber sie lügt willentlich und wissentlich.

Haug & Höfel schreibt dazu:

„Die Bundesjustizministerin belehrte in Anne Wills Studio die Zuschauer, das für investigativen Journalismus im Interesse der Demokratie andere Regeln gelten. Das ist objektiv nicht richtig. Dafür genügt ein Blick ins Gesetz. Der demokratische Rechtsstaat wird unglaubwürdig, wenn man seine Gesetze brechen darf, nur um womöglich stattgefundene Gesetzesbrüche in anderen Staaten aufzudecken. Die Beachtung des Gesetzes steht im Zweifel höher als die Freude an einem Skandal im Ausland.“ (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 22.05.2019 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen