Die geplante Pkw-Maut in Deutschland verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Mit der Abgabe würden Fahrzeughalter aus dem Ausland diskriminiert, urteilten die Richter in Luxemburg.
Nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums sollten die Gebühren alle Autofahrer zahlen, inländische Fahrzeughalter sollten aber über eine geringere Kfz-Steuer entlastet werden. Dagegen hatte Österreich geklagt, weil es darin eine Diskriminierung von EU-Ausländern sah. Die Niederlande hatten sich der Klage angeschlossen. Bundesverkehrsminister Scheuer wollte die Pkw-Maut nach bisherigen Plänen im Oktober nächsten Jahres einführen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 18.06.2019
Anmerkung der Redaktion staseve:
Maut ist ein aus dem Althochdeutschen mūta (vgl. Gotisch mōta) abgeleiteter Begriff für eine Zollabgabe im Sinne eines Wegzoll.