Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Türkei: Verfassungsgericht erklärt Haft von Yücel für rechtswidrig

 

Aufrüttelnd, bewegend und nah dran am tagesaktuellen Geschehen: In diesem Jahr erscheint die 25. Edition des Buches „Fotos für die Pressefreiheit“. Dieses Bild aus dem Band ging auch durch die Medien: Deniz Yücel kommt am 16. Februar 2018 frei. (Veysel Ok / Fotos für die Pressefreiheit)

Das Verfassungsgericht in Ankara hat die Untersuchungshaft des deutschen Journalisten Yücel in der Türkei für rechtswidrig erklärt.

Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sei verletzt worden, heißt es in der im Amtsblatt des Landes veröffentlichten Entscheidung der Richter. Dem Korrespondenten der Tageszeitung „Die Welt“ wurde ein Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 3.800 Euro zugesprochen. Yücel war im Februar 2018 freigekommen. Er hatte ein Jahr in der Türkei im Gefängnis gesessen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Anklageschrift vorlag. Inzwischen läuft in Istanbul ein Prozess wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung gegen den Journalisten.

Quelle: Deutschlandfunk vom 28.06.2019 


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