Die CDU-Politiker Sensburg und de Vries fordern eine Prüfung, ob syrische Flüchtlinge in ihre Heimat abgeschoben werden können.
Sensburg erklärte in Berlin, die Flüchtlinge hätten nur ein zeitlich begrenztes Bleiberecht. Dieses erlösche, wenn Fluchtursachen wie politische Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben wegfielen. De Vries meinte, wenn sich die Situation in Syrien bis Ende des Jahres weiter stabilisiere und Präsident Assad glaubhafte Sicherheitsgarantien für die Rückkehrer abgebe, müsse die Anerkennung von Syrern auf den Prüfstand gestellt werden. Ziel sei dann eine Rückführung.
Laut Asyl- und Aufenthaltsrecht muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei jedem Schutzsuchenden spätestens nach drei Jahren prüfen, ob die Schutzgründe noch bestehen. Sind sie entfallen, wird der Aufenthaltstitel widerrufen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 08.09.2019