Gottesdienste dürfen in der Coronavirus-Krise nicht generell verboten werden.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Es erklärte am Mittwochabend in Karlsruhe, Gottesdienstverbote stellten einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Daher müsse es im Einzelfall möglich sein, nach eingehender Prüfung eine Ausnahme-Genehmigung zu bekommen. Voraussetzung sei, dass es Schutzkonzepte gebe und diese eingehalten würden.
Die zweite Kammer des Ersten Senats gab mit ihrer Entscheidung dem Eilantrag eines muslimischen Vereins aus Niedersachsen statt. Er hatte argumentiert, beim Freitagsgebet in einer Moschee könnten die gleichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden wie in Geschäften.
Quelle: Deutschlandfunk vom 30.04.2020