Der Rat der Europäischen Union wird die Sanktionen gegen das syrische Regime bis zum 1. Juni 2017 verlängern, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung.
„Dieser Beschluss steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2014, in denen er bekräftigt hat, dass sich die EU für die Umsetzung der Sanktionen gegen das Regime und seine Unterstützer einsetzen wird, solange die Unterdrückung andauert“, heißt es in dem Dokument.
Die EU-Sanktionen sähen unter anderem ein Erdölembargo, Restriktionen bei den Investitionen, die mit Syrien verbunden seien, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologien, die zur internen Repression oder für die Überwachung des Internets oder das Abhören von Telefongesprächen verwendet werden können, vor.
Außerdem werden nach wie vor mehr als 200 Personen und 70 Einrichtungen mit einem EU-Einreiseverbot belegt. Ihre Vermögenswerte bleiben dabei eingefroren.
Die EU werde zudem die Tätigkeit der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG) zur Aufrechterhaltung der Waffenruhe in Syrien und ihre Bemühungen zur Wiederaufnahme der innensyrischen Gespräche unterstützen.
Die Europäische Union werde auch „weiter dafür eintreten, dass allen Syrern in Not in belagerten oder schwer zu erreichenden Gebieten humanitäre Hilfe geleistet wird“, heißt es in der Pressemitteilung.
Quelle: Sputnik vom 27.05.2016