Demnach kann das Zeigen der Flaggen und Fahnen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Das Zeigen der Flaggen in der Öffentlichkeit stelle eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, heißt es in dem Bremer Erlass. Hintergrund ist, dass laut Gesetzgeber nur die mit dem Hakenkreuz versehenen Reichsfahnen von 1935 bis 1945 verboten sind. Reichsflaggen, die viele rechtsextreme Gruppierungen als Symbol benutzen, sind von diesem Verbot ausgeschlossen.
Ein Demonstrant mit einer schwarz-weiß-roten Fahne. (Symbolbild)Bildrechte: dpa