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Hamas: Nancy Faeser verbietet Terrorgruppe in Deutschland

Die Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste – konnte in Deutschland aber eingeschränkt agieren. Nun hat Innenministerin Nancy Faeser ein längst versprochenes Verbot auf den Weg gebracht. Es trifft nicht nur die Hamas.

Hamas: Nancy Faeser verbietet Terrorgruppe in Deutschland© Michael Kappeler / dpa

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte es angekündigt – nun hat es Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) umgesetzt. Die Betätigung der radikal-islamischen Terrororganisation Hamas und des palästinensischen Netzwerks Samidoun sind in Deutschland verboten. Das teilte das Faeser am Donnerstag in Berlin mit.

Samidoun werde zudem aufgelöst, kündigte Faeser an. Die Gruppe agiert in Deutschland auch unter den Bezeichnungen »HIRAK – Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)« und »Hirak e.V.«. »Das Abhalten spontaner ›Jubelfeiern‹ hier in Deutschland in Reaktion auf die furchtbaren Terroranschläge der HAMAS gegen Israel zeigt das antisemitische, menschenverachtende Weltbild von Samidoun auf besonders widerwärtige Weise«, sagte Faeser. »Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz«, sagte Faeser. »Wir werden ihn in aller Form und allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen.«

Das Verbot folgt einer knapp vier Wochen alten Ankündigung: Kurz nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte Scholz ein Betätigungsverbot für die beiden Organisationen in Aussicht gestellt. Vertreter von Samidoun hatten in Berlin das Hamas-Blutbad bejubelt, indem sie Süßigkeiten verteilten. Die Hamas ist von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft. Nach früheren Angaben des Bundesinnenministeriums soll das Betätigungsverbot ein weiterer Schritt sein, um jegliche Aktivitäten in Deutschland zu unterbinden.

Der Verfassungsschutz geht von etwa 450 Anhängern der Hamas in Deutschland aus. Die Zahl der Samidoun-Anhänger ist nicht bekannt, sie dürfte aber deutlich niedriger liegen.

Quelle: Spiegel-online vom 02.11.2023

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 02.11.2023

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