01.05.2024
Blick auf den Internationalen Gerichtshof in Den Haag, im Friedenspalast
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat einen Eilantrag Nicaraguas abgewiesen, wonach Deutschland seine Waffenlieferungen an Israel einstellen soll. Es werde keine Dringlichkeitsanordnung erlassen, teilte das Gericht mit. Hintergrund ist eine Klage Nicaraguas gegen Deutschland im Zusammenhang mit dem Krieg im Gazastreifen.
Es gebe keine Grundlage, die von Nicaragua geforderten Sofortmaßnahmen gegen Deutschland zu verhängen, hieß es von den Richtern in Den Haag. Man sei dennoch tief besorgt angesichts der humanitären Situation der palästinensischen Zivilbevölkerung im Gazastreifen.
Das autoritär geführte Nicaragua wollte in einem Völkermord-Verfahren gegen Deutschland mit dem Eilantrag erreichen, dass das höchste UNO-Gericht Berlin auffordert, Waffenexporte an Israel einzustellen. Das mittelamerikanische Land hatte argumentiert, dass durch die deutschen Rüstungslieferungen einen Genozid im Gazastreifen ermöglichten.
Deutschland weist Vorwürfe zurück
In einer ersten Stellungnahme begrüßte die deutsche Regierung die Entscheidung aus Den Haag. Das Auswärtige Amt schrieb auf X, Deutschland sei keine Konfliktpartei, sondern setze sich „Tag und Nacht für eine Zweistaatenlösung ein“. Außerdem sei man größter Geber von humanitärer Hilfe für die Palästinenser.
Bei der Anhörung vor etwa vier Wochen hatte Deutschland die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen. Sie entbehrten „jeder rechtlichen und tatsächlichen Grundlage“, sagte die Leiterin der deutschen Delegation, von Uslar-Gleichen. Deutschland verletze weder die Völkermord-Konvention noch humanitäres Völkerrecht. Bei den an Israel gelieferten Rüstungsgütern handelt es sich nach deutschen Angaben zu 98 Prozent nicht um Kriegswaffen, sondern um allgemeine Güter wie Helme oder Schutzwesten.
Hauptverfahren läuft weiter
Der Gerichtshof entschied noch nicht über die eigentliche Klage Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord. Darum wird es erst im Hauptverfahren gehen, das sich über Jahre hinziehen könnte. Nicaragua beruft sich in der Klage auf die Völkermord-Konvention. Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, alles zu tun, um Völkermord zu verhindern. Das heißt auch Drittstaaten können andere deswegen zur Verantwortung ziehen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 01.05.2024
Sie finden staseve auf Telegram unter
https://t.me/fruehwaldinformiert
Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve
Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald
Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung: https://t.me/heimischeProdukte