
Hannover. Die Vornamen von Tatverdächtigen sind meist ein deutliches Indiz für die Nationalität oder zumindest für den Migrationshintergrund. Deshalb hatte die AfD-Landtagsfraktion in Niedersachsen versucht, die Vornamen von deutschen (!) Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23 zu erfahren. Doch die Landesregierung mauert – und wurde jetzt auch noch vom niedersächsischen Staatsgerichtshof darin bestärkt.
Die Landesregierung in Hannover erklärte zunächst, die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt. Zudem würden sie von der Regierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da so die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. Dieser Argumentation folgte jetzt auch der Staatsgerichtshof. Auch er unterstrich, es stehe zu befürchten, daß die „schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt“ würden.
Tatsächlicher Grund für das Stillschweigen dürfte auch in diesem Fall sein, daß die vermeintlich „deutschen“ Randalierer zum überwiegenden Teil nicht Hans-Günther oder Friedhelm, sondern Murat oder Mehmet heißen. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 08.05.2024
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