Berlin/Karlsruhe. Schon unter der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel hatten deren wiederholte Treffer mit Vertretern des Bundesverfassungsgerichts für Irritationen gesorgt und Zweifel an der Unabhängigkeit des Karlsruher Höchstgerichts genährt. Die AfD hatte sogar dagegen geklagt – und war damit im Oktober 2021 gescheitert.
Aber: Merkel hatte ihre Nähe zu den obersten Richtern vergleichsweise zurückhaltend demonstriert. Denn wie jetzt aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervorgeht, gab es seit Amtsantritt der „Ampel“ im Dezember 2021 schon sage und schreibe über 40 Treffen zwischen Regierungsmitgliedern und Richtern des Bundesverfassungsgerichts, den obersten Gerichten wie dem Bundesgerichtshof und dem Bundesfinanzhof.
Damit fand trotz des offiziell geltenden Prinzips der Gewaltenteilung im Schnitt fast alle drei Wochen ein solches Treffen statt. Hinzu kommen zahlreiche Telefonate und Mails, in denen sich Regierungsmitglieder und Richter austauschten – eine durchaus problematische Konstellation, weil sie Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz bestärkt. So sieht es jedenfalls der Oldenburger Rechtswissenschafler Prof. Boehme-Neßler. Er kritisierte in der „Bild“-Zeitung“ eine „Nähe und eine Vernetzung, die zwei wichtige Grundsätze des Rechtsstaats bedrohen: die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit“.
Weiter sagte Boehme-Neßler: „Der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn die Richter völlig unabhängig arbeiten können. Einflüsse der Regierung auf die Gerichte bedrohen die richterliche Unabhängigkeit. Regelmäßige Kontakte schaffen Nähe und gegenseitiges Verständnis. Das macht es für Richter schwierig, die Regierung dann unparteiisch und objektiv zu kontrollieren.“
Zurecht verweist der Wissenschaftler auf das ohnehin sinkende Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat und seine Institutionen: „Immer neue Umfragen zeigen, daß das Vertrauen der Bürger in den Staat kontinuierlich abnimmt. Solche Kontakte im Hintergrund, unter dem Radar der Öffentlichkeit, erschüttern das Vertrauen in den (Rechts-)Staat weiter.“ (se)
Quelle: zuerst.de vom 15.05.2024
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